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HEILMITTEL

Spitzenverbännde der Krankenkassen schaffen Transparenz im Heilmittelbereich

Essen, 11. Mai 2005

Das "Heilmittel-Informations-System (GKV-HIS)“ liefert quartalsweise Auswertungen im Internet

"Heilmittel“ sind "persönlich zu erbringende medizinische Leistungen“. Dazu zählen im Einzelnen: Maßnahmen der Physikalischen Therapie (z.B. Bäder und Massagen), der Podologischen Therapie (Fußpflege), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und der Ergotherapie (Heil-methode, die an der Aktivität des Patienten ansetzt). Heilmittel müssen vom Vertragsarzt verordnet und durch zugelassene Heilmittelerbringer durchgeführt werden.

Den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen regeln die "Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“. Sie legen die Grundsätze der Verordnung sowie der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Heilmittelerbringern verbindlich fest. Der Heilmittelkatalog ist Bestandteil dieser Richtlinien und enthält die zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Heilmittel jeweils mit Bezug auf die zu behandelnde Erkrankung (Indikation).

Die Gesamtausgaben der Krankenkassen für Heilmittel betrugen 2004 über 4 Milliarden Euro. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) führte in mehr als 180.000 Einzelfällen für die Krankenkassen sozialmedizinische Beratungen und Begutachtungen zu Heilmittelverordnungen durch.

Der in den letzten Jahren trotz Neufassung der Heilmittel-Richtlinien beobachtete erhebliche Anstieg der Heilmittel-Ausgaben (teilweise um bis zu 20 v. H. im Vergleich zum Vorjahr) unterstrich die Notwendigkeit einer möglichst aktuellen Beobachtung des Heilmittelmarktes.

Mit einem neuen Informationssystem haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken-kassen jetzt die maßgebliche Voraussetzung geschaffen, um mehr Transparenz in den Heilmittelbereich zu bringen. Mit Quartalsberichten über die Ausgaben- und Mengenentwicklung von Heilmitteln erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen aktuelle Daten, um das Verordnungsverhalten zu analysieren und auf kritische Entwicklungen gegebenenfalls reagieren zu können. Die Auswertungen beruhen auf den von den Leistungserbringern zu festgelegten Stichtagen übermittelten Abrechnungsdatensätzen nach § 302 SGB V. Nach den Stichtagen eingehende Daten werden in späteren Auswertungen vollständig berücksichtigt.

Mit einer Pressemitteilung der Spitzenverbände vom 14. April 2005 wurde die Einrichtung des "GKV-HIS – Heilmittel-Informations-Systems“ bekannt gemacht, das über eine eigene Internetseite ab sofort die genannten Daten bereitstellt. 
 

Die Presseinformation der Spitzenverbände, die Internetadresse des "HIS“ und die Auswertung des deutschen Heilmittelmarktes für das Jahr 2004 finden Sie in unserer Datenbank SINDBAD.

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