PFLEGEVERSICHERUNG
Hannover / Essen, 01. April 2005
Pflege-Symposium des MDK Niedersachsen und des MDS
Seit genau zehn Jahren erhalten Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflege-versicherung. Anlass für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN) und den Medizini-schen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS), im Rahmen eines Symposiums in Hannover gemeinsam mit 150 Gästen aus Politik und Gesundheits-wesen ein Zwischenfazit zu ziehen. Im Anschluss standen Dr. Doris Pfeiffer, Vorstands-vorsitzende der Ersatzkassenverbände VdAK und AEV, Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, und Jürgen Vespermann, Geschäftsführer des MDK Niedersachsen, den Medien auf einer Pressekonferenz Rede und Antwort.
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
„Monat für Monat beziehen rund zwei Millionen Menschen Leistungen aus dem im Jahr 1995 eigens dafür geschaffenen Sozialversicherungs-zweig Pflegeversicherung“, beschrieb zunächst Vespermann. Von die-sen Pflegebedürftigen befinden sich gut zwei Drittel (ca.1,37 Millionen) in ambulanter, knapp ein Drittel (ca. 660.000) in stationärer Pflege. Der Medizinische Dienst erstellt jährlich über 1,4 Millionen Gutachten, um den individuellen Bedarf pflegebedürftiger Menschen erstmals oder erneut zu ermitteln. „Insgesamt gaben die Medizinischen Dienste in den vergangenen zehn Jahren über 13 Millionen Stellungnahmen zu Leistungen der Pflegever-sicherung ab“, ergänzte Vespermann. „Wir sind stolz darauf, dass wir durch unser objektives Begutachtungsverfahren zur erfolgreichen Umsetzung der Pflegeversicherung beitragen konnten“, rundete der MDK-Geschäftsführer seine Einführung ab.
Perspektive der Versicherten
„Die Pflegeversicherung ist heute fester Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems. Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sind durch sie merklich entlastet worden“, erklärte Dr. Doris Pfeiffer (VdAK/AEV) in ihrer Bilanz zur Pflegeversicherung. Sie helfe Pflegebedürftigen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
„Die Leistungen der Pflegeversicherung haben auch zu einer erheblichen Verbesserung der Pflegeinfrastruktur – vor allem im ambulanten, aber auch im stationären Sektor – geführt“, ergänzte Pfeiffer. Die Zahl ambulanter Pflegedienste habe seit 1996 um knapp 20 Prozent zugenommen und liege heute bei weit über 12.000 Diensten. Auch die Anzahl stationärer Einrichtungen sei in diesem Zeitraum um etwa 15 Prozent gestiegen und liege derzeit bei über 9.200.
Pflegeversicherung muss finanzfest werden
Wichtig sei es nun, dafür zu sorgen, dass die Pflegeversicherung auch mittel- und langfristig eine wirksame Unterstützung für pflegedürftige Menschen bleibe: „Eine Absicherung des Pflegerisikos durch individuelle Vorsorge ist für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht möglich“, sagte Pfeiffer, „deshalb wird die Absicherung der Pflegebedürftigkeit nach dem bewährten Vorbild der anderen Sozialversicherungszweige solidarisch organisiert“. Angesichts der Tatsache, dass die Absicherung des Pflegerisikos bereits heute für gesetzlich und privat Versicherte Pflicht sei, biete sich eine Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Absicherung nach Art der Bürgerversicherung geradezu an. Des Weiteren sei eine moderate Anhebung der seit mittlerweile zehn Jahren konstanten Leistungen in der ambulanten Pflege zu prüfen. Eine Umschichtung zwischen den Pflegestufen könnte kostenneutral erfolgen und sollte das Ziel haben, die verbleibenden Belastungen für die Pflegebedürftigen in den verschiedenen Stufen anzugleichen.
Zukunftsperspektiven der Pflege
Dr. Peter Pick (MDS) skizzierte die Zukunftsperspektiven der Pflege aus der Sicht der Medizinischen Dienste. „Eine Reform der Pflegeversicherung muss gleichermaßen die Finanzgrundlagen sichern wie die strukturelle Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung fördern“. Dazu gehöre unter anderem eine bessere Versorgung von Demenzkranken, eine stärkere Differenzierung der Pflege nach individuellen Bedarfslagen und Bedürfnissen sowie die Einführung eines begleitenden Case-Managements professions- und institutionsübergreifend. Außerdem forderte er, die pflegerische Versorgung stärker ganzheitlich auszurichten und präventive, rehabilitative, kurative, betreuende und pflegerische Leistungen zu integrieren: „Durch Gesundheitsförderung und Prävention sowie durch geriatrische Versorgung und Rehabilitation und aktivierende Pflege kann Pflegebedürftigkeit vermieden werden“, sagte Pick.
Maßgeblich für gute Pflege sei, dass die Qualität der pflegerischen Leistungen – ganz gleich, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden – durch internes Qualitätsmanagement der Pflegeeinrichtungen und durch externe Qualitätssicherung auf der Basis von Qualitäts-rüfungen des MDK gesichert und weiterentwickelt werde. Ent-scheidend seien bereits heute, aber auch zukünftig, vor allem personelle Faktoren: „Die Herausforderungen der Pflege werden nur mit engagierten und gut ausgebildeten Pflegefachkräften zu bewältigen sein“, schloss Pick.