AU-Begutachtung
Essen, 17. Januar 2003
Presseerklärung
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V., Essen
Vorwürfe der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) gegenüber Krankenkassen und Medizinischem Dienst, arbeitsunfähig Kranke leichtfertig und aus Spar-gründen für arbeitsfähig zu erklären, sind absurd und entbehren jeder sachlichen Grundlage. Dies erklärte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), Dr. Peter Pick am Freitag in Essen.
Tatsache ist, dass jeder Empfehlung des Medizinischen Dienstes gegenüber der Krankenkasse eine eingehende Bewertung des medizinischen Hintergrundes in jedem Einzelfall vorausgeht. Diese Bewertung erfolgt nach bundesweit einheitlichen Qualitätskriterien. Lassen die der Krankenkasse vorliegenden medizinischen Unterlagen, die regelmäßig auch Informationen des behandelnden Arztes einschließen, bereits eine abschließende Empfehlung zu, ist eine kör-perliche Untersuchung des Versicherten nicht erforderlich. Ansonsten – und dies geschieht in ca. dreiviertel aller dem MDK vorgelegten AU-Fälle – erfolgt eine körperliche Untersuchung des Versicherten.
Auf der Grundlage der Empfehlung des MDK, die auch dem behandelnden Arzt mitgeteilt wird, entscheidet die Krankenkasse, ob z. B. die Zahlung des Krankengeldes eingestellt oder das Krankengeld weitergezahlt wird. Über diese Entscheidung wird der Versicherte in Kenntnis gesetzt und hat daraufhin die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Krankenkasse Wider-spruch einzulegen. „Das Verfahren der Arbeitsunfähigkeitsbegutachtung ist transparent geregelt und erfolgt bundesweit nach einheitlichen Qualitätskriterien“, betonte Pick.
„Die AU-Begutachtung des Medizinischen Dienstes trägt nicht nur zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, sondern auch zur Vermeidung ungerechtfertigter Lohnfortzahlung bzw. Krankengeldzahlung bei“ so Pick. Nach seiner Auffassung ist deshalb auch die rigorose Forderung der DGVP an die Versicherten und Patienten, „die Feststellungen der Arbeitsun-fähigkeit durch die Krankenkasse nach Aktenlage nicht einfach hinzunehmen, sondern dagegen Widerspruch einzulegen“, unhaltbar. In der Konsequenz würde dies die Zahl ungerechtfertigter Widersprüche in die Höhe treiben und damit unsinnige Kosten hervorrufen.
Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Im Jahr 2001 haben die Medizinischen Dienste insgesamt ca. 600.000 AU-Fälle begutachtet. In einem Viertel der Fälle wurde dabei die Wiederaufnahme der Arbeit empfohlen.
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