Home
» Presse » Über uns » Qualitätspolitische Erklärung » Themenfelder
›  Home ›  Presse ›  Pressemitteilungen ›  früher

PFLEGEQUALITÄT

Scheitern der Pflege-Prüfverordnung ist Rückschritt für die Pflegequalität - Qualitätsstiftende Rolle des MDK umso wichtiger

Essen, 01. Oktober 2002

In seiner ersten Sitzung nach der Bundestagswahl hat der Bundesrat am 27. September die Pflege-Prüfverordnung mit der Mehrheit der Unionsgeführten Bundesländer abgelehnt. "Die Medizinischen Dienste bedauern außerordentlich, dass die Pflege-Prüfverordnung im Bundesrat gescheitert ist und der gesamte Umsetzungsprozess des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes damit aufgehalten wird", sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (MDS). "Umso wichtiger sind die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste, die wir in bewährter Weise durchführen werden."

Die Pflege-Prüfverordnung nach § 118 SGB XI soll die praktische Umsetzung des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes regeln, das am 1. Januar 2002 mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft getreten ist. In seiner Sitzung am 27. September hat der Bundesrat nicht nur die Pflege-Prüfverordnung abgelehnt, sondern sich zugleich mehrheitlich dagegen gewandt, dass die Verhandlungen zwischen Länderkammer und Bundesministerium für Gesundheit mit dem Ziel einer Kompromisslösung aufgenommen werden. Dies hat zur Konsequenz, dass das Bundesministerium für Gesundheit jetzt einen gänzlich neuen Anlauf für eine Pflege-Prüfverordnung nehmen muss.

Seit 1996 haben die Medizinischen Dienste bundesweit mehr als 11.100 Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt, davon allein 3.600 im letzten Jahr. Dabei haben sich erhebliche Mängel in der Qualität der Pflegeeinrichtungen gezeigt. Neben Defiziten in der Pflegedokumentation und -planung gibt es vor allem Mängel in der Dekubitus-prophylaxe und -therapie; außerdem leiden Pflegebedürftige unter Defiziten bei der Ernährung und der Versorgung mit Flüssigkeit sowie im Umgang mit Medikamenten. Aus Sicht der Medizinischen Dienste besteht daher nach wie vor dringender Handlungsbedarf.

Mit dem Scheitern der Pflege-Prüfverordnung liegen vor allem die neuen Regelungen zur Erteilung von Leistungs- und Qualitätsnachweisen auf Eis. Dem gegenüber werden die MDK-Qualitäts-prüfungen auf der gültigen rechtlichen Grundlage fortgeführt. "Dadurch wird die Bedeutung des MDK in der Qualitätssicherung noch zunehmen. Wir werden in dieser Situation in enger Ab-stimmung mit den Pflegekassen die Qualitäts-prüfungen in beabsichtigtem Umfang durchführen", erklärte Pick. Außerdem gingen die Medizinischen Dienste davon aus, dass die Rolle der Medizinischen Dienste und die vorgesehene Prüfquote in einer weiterhin notwendigen Pflege-Prüfverordnung erhalten bleibe, so Pick weiter. Forderungen einzelner Leistungserbringer-verbände, die in der aktuellen Situation den Umfang der MDK-Qualitätsprüfungen zurückführen wollen, gehen nach seiner Auffassung vor diesem Hintergrund vollkommen in die Irre. Die Medizinischen Dienste appellieren an die politisch Verantwortlichen, nicht hinter den bereits gefundenen Stand der Qualitätssicherung zurückzufallen.


In der rechten Spalte können Sie die Pressemitteilung als PDF-Datei downloaden.


 


» Impressum » Datenschutz » Barrierefreiheit Druckversion » mit Bildern » nur Text » zum Seitenanfang