FALLPAUSCHALE
Berlin, 06. Juni 2002
Gemeinsame Presseerklärung
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V., Essen
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Als Schritt in Richtung zu mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Krankenhaus sehen die Ersatzkassenverbände VdAK/AEV und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) das Anfang März verabschiedete Fallpauschalengesetz (FPG) - trotz der im Gesetzgebungsverfahren auf Drängen der Länder zuletzt noch bewirkten Änderungen. Allerdings müssten Vorkehrungen getroffen werden, um etwaigen Fehlanreizen frühzeitig entgegenzuwirken. Dies machten sie auf dem Sozialmedizinischen Expertenforum des MDS "DRGs vor dem Start: Wie lassen sich inverse Effekte vermeiden?" am 6. Juni 2002 in Berlin deutlich. Hierzu gehören insbesondere Mengenausweitungen, Fehlkodierungen und das so genannte Upcoding, also der Versuch, eine höhere DRG als tatsächlich gegeben abzurechnen, sowie Qualitätseinbußen aufgrund zu früher "wirtschaftlicher" Entlassungen.
Mit der Einführung des neuen leistungsorientierten Vergütungssystems, das für eine bestimmte Behandlung unter einer bestimmten Diagnose eine für alle Krankenhäuser pauschale Vergütung vorsieht, sollen das Leistungsgeschehen transparenter und die Leistungsstrukturen und -kapazitäten dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Denn trotz eines Rückgangs der Verweildauer in den vergangenen Jahren liegen Deutschlands Kranke im Durchschnitt immer noch deutlich länger in der Klinik als Kranke in anderen europäischen Ländern und die Zahl der Krankenhausbetten pro 1000 Einwohner ist gut anderthalb mal so hoch wie im europäischen Durchschnitt.
"Die Krankenversicherung hat auf eine stringentere Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmen-vorgaben gesetzt. Die durch die Länder eingebrachten Öffnungsklauseln bei den Zuschlags-regelungen und den Mindestmengen können dazu führen, dass unwirtschaftliche Strukturen erhalten bleiben und die dringend notwendigen Anpassungen der Leistungsstrukturen und -kapazitäten an den tatsächlichen Bedarf ausbleiben", erklärte Herbert Rebscher, Vorstands-vorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV. In der Folge seien Kostenschübe zu befürchten, die nicht mehr korrigiert werden könnten. Umso dringlicher sei es, die Instrumente zu nutzen, um etwaigen Fehlanreizen entgegenzuwirken. Hierzu gehöre auch die Prüfkompetenz des MDK. Zentrale Aufgreifkriterien seien: Umgang mit medizinisch problematischer Verweil-dauerreduktion sowie künstliche Fallzahlsteigerung z. B. Fall-Splitting. Hierfür müsse die Transparenz des DRG-Systems genutzt werden, um einen möglichen Missbrauch auch zum Schaden leistungsfähiger hochqualifizierter Einrichtungen zu vermeiden.
Mit dem FPG erhält der Medizinische Dienst den Auftrag, auch ohne konkrete Verdachtsmomente aus den abgeschlossenen Fällen (z.B. eines Jahrgangs) eine Stichprobe daraufhin zu über-prüfen, ob die stationäre Behandlung erforderlich war, ob sie nicht unangemessen verkürzt wurde und ob die DRG-relevante Kodierung richtig war. "Aus den Erfahrungen anderer Länder mit pauschalierenden Vergütungssystemen wissen wir, dass Fehlkodierungen von rund 20 Prozent zu befürchten sind. Die Versicherten haben aber Anspruch darauf, dass ihre Beiträge nicht etwa für fehlerhafte Kodierungen oder unnötige Krankenhausbehandlungen vergeudet werden", sagte Prof. Dr. Martin L. Hansis, stellvertretender Geschäftsführer und Leitender Arzt des MDS.
Inverse Effekte sind auch bei der Qualität der Leistungserbringung zu befürchten. Die mit der DRG-Einführung einhergehende Verkürzung der Verweildauer dürfe nicht in unangemessen frühe Entlassungen umschlagen, die medizinisch nicht zu rechtfertigen seien, sagte Hansis. "Dies ist auch mit Blick auf den Patientenschutz von allergrößter Bedeutung." Drehtüreffekte und Risikoverschiebungen in den ambulanten Bereich müssten vermieden werden. Bei seinen Überprüfungen werde der MDK künftig auch auf die unverhältnismäßige Verkürzung der Verweildauer zu achten haben.
Angesichts des aktuell drohenden Scheiterns der Verhandlungen über die Abrechnungsregeln zwischen den Spitzenverbänden und der DKG unterstrichen Rebscher und Hansis den Willen der Krankenversicherung, engagiert an der DRG-Umsetzung weiter-zuarbeiten. Die Realisierung dieses ehrgeizigen Vorhabens bedürfe aber allergrößter Sorgfalt, um Webfehler und Ungerechtigkeiten, die später nicht mehr korrigiert werden könnten, auszuschließen.