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DEMENZ

Pflegekassen und MDS begrüßen geplante Leistungsverbesserungen für demenzkranke Pflegebedürftige - Gesetzentwurf ermöglicht Verbesserungen der Versorgungsstruktur

Berlin, 13. November 2001

Gemeinsame Presseerklärung

Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V., Essen
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg


Als positives Signal für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung und für ihre pflegenden Angehörigen bewerten der Medizinische Dienst der Spitzenverbände (MDS) und die Spitzen-verbände der Pflegekassen selbst den Entwurf der Bundesregierung zu einem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz. Dies machten sie auf dem sozialmedizinischen Expertenforum des MDS "Neue Ansätze in der Versorgung von Demenzkranken" am 13. November 2001 in Berlin deutlich. Damit werde ein erster wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgungssituation dieses Personenkreises getan. Es sei unumstritten, dass die gegenwärtige Pflegeinfrastruktur die besonderen Bedürfnisse von demenzkranken Menschen zu wenig berücksichtige. Hier könnten die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Förderung von Modellvorhaben wichtige Impulse für nachhaltige Verbesserungen der Pflegeinfrastruktur geben.

In Deutschland sind heute etwa eine Million Menschen von einer mittelschwer bis schwer ausgeprägten Demenzerkrankung betroffen. Nach einer vom MDS durchgeführten Auswertung von ambulanten und stationären Begutachtungsdaten aus dem Jahre 1999 leiden 550.000 der 1,25 Mio. Leistungsempfänger im häuslichen Bereich an einer Einschränkung der Alltagskom-petenz, die häufig auf eine demenzielle Erkrankung zurückzuführen ist. Dies entspricht einem Anteil von 45 Prozent. Im stationären Bereich sind es 350.000 Personen, das sind immerhin 65 Prozent der 550.000 in Pflegeheimen wohnenden Pflegebedürftigen. Da Demenzerkrankungen mit steigendem Alter zunehmen, rechnen Experten mit einem Anstieg auf etwa zwei Millionen Demenzkranke im Jahr 2050.

Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert die Bundesregierung auf die Kritik an der Pflegeversiche-rung, mit dem somatisch ausgerichteten Begriff von Pflegebedürftigkeit würden Menschen mit demenziellen Erkrankungen und ihre pflegenden Angehörigen benachteiligt. Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der VdAK/AEV, erklärte hierzu: "Hier besteht dringender Handlungsbe-darf. Die Pflegekassen begrüßen daher nachdrücklich die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs, die Situation demenzkranken Menschen zu verbessern. Es ist richtig, den Schwerpunkt auf die Versorgungssituation im häuslichen Bereich zu legen - nicht nur mit Blick auf die Finanzsituation der Pflegeversicherung. Damit wird denen geholfen, die wirklich Entlastung benötigen, nämlich den pflegenden Angehörigen."

Zukunftsweisend sind nach Ansicht von MDS und Pflegekassen insbesondere die im Ge-setzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Stärkung niedrigschwelliger Beratungsangebote, insbesondere von Betreuungsgruppen der Selbsthilfeeinrichtungen, und die Förderung von Modellvorhaben. "Hierin sehen wir eine wesentliche Stärke des Gesetzes. Damit erhalten wir die Chance, neue Versorgungsmöglichkeiten zu erproben, und wichtige Impulse zur Optimierung der pflegerischen Infrastruktur zu erhalten", unterstrich Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Anstrengungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit demenziellen Erkrankungen dürften sich aber nicht nur auf die pflegerische Versorgung beschränken. Auch in der kurativen Versorgung müssten die vorhandenen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten genutzt werden.

Pick und Rebscher forderten die Beteiligten auf, das Gesetz zur Schaffung neuer Strukturen und für tatsächliche Verbesserungen im Interesse der Betroffenen und der sie pflegenden Ange-hörigen zu nutzen. Es müsse sichergestellt werden, dass auch die Länder und Kommunen ihrer im Entwurf zugewiesenen Finanzverantwortung für die Infrastrukturförderung nachkommen. Rebscher erinnerte in diesem Zusammenhang an das zinslos gewährte Darlehen der Pflege-versicherung an den Bund in Höhe von 1,2 Mrd. DM, mit welchem die Pflegeinfrastruktur in den neuen Bundesländern finanziert wurde und das Anfang 2002 zur Rückzahlung ansteht.

Gesetz soll in 2002 in Kraft treten
Der vom Bundeskabinett am 17. August verabschiedete Gesetzentwurf will die häusliche Pflegesituation von dementen Pflegebedürftigen verbessern und die Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich weiterentwickeln. Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung sollen pro Kalenderjahr bis zu 900 Mark zusätzlich erhalten. Diese Mittel sind zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie für ergänzende Leistungen der Tages und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und der ambulanten Pflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Darüber hinaus sollen künftig niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie Modellvorhaben, mit denen neue Versorgungskonzepte für demenzkranke Pflegebedürftige erprobt werden, mit insgesamt 20 Millionen Euro jährlich gefördert werden. Die Fördersumme sollen die Pflegekassen und die Länder und Kommunen zu gleichen Teilen aufbringen.

Vorgesehen ist, das Gesetz noch in diesem Jahr durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, so dass es im Jahr 2002 in Kraft treten kann. Pflegekassen und MDS fordern eine praktikable Überleitungsvorschrift, die sicherstellt, dass die heutigen Leistungsempfänger der Pflege-versicherung zeitnah die neuen zusätzlichen Leistungen erhalten können.


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