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DEMENZ

Medizinischer Dienst fordert bessere Versorgung von Demenzkranken und Entlastung der Angehörigen

Essen, 11. April 2000

Zu verstärkten Anstrengungen, die Versorgung von Demenzkranken zu verbessern und ihre Angehörigen zu entlasten, rief der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) Politik und Leistungserbringer anläßlich der Veranstaltung "Demente und ihre Angehörige - vom Versorgungssystem vernachlässigt?" in Berlin auf. Angesichts der demografischen Entwicklung müsse der Problematik ein größeres Gewicht zukommen, betonte Hans Langenbucher, Vorstandsvorsitzender des MDS, vor mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in seiner Begrüßung.

Verlust des Kurzzeitgedächtnisses, Desorientierung, Verwirrtheit und Unruhezustände sind die häufigsten Symptome, unter denen altersverwirrte Menschen leiden. Sie führen zu starken Einbußen bei der Bewältigung von Alltagssituationen, was die Betroffenen stark belastet und von den betreuenden Angehörigen einen hohen physischen und psychischen Einsatz fordert.

Ausdrücklich begrüßte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, in seinem Einführungsreferat die Initiative des BMG zu einer besseren Versorgung Demenzkranker. Mitte Februar hatte das BMG in einem Eckpunktepapier vorgeschlagen, Demenzkranken ab der Pflegestufe I zusätzlich zu den bisherigen Leistungen einmal pro Woche die Inanspruchnahme eines Tagespflegeange-botes zu ermöglichen. "Unter fachlichen Gesichtspunkten kommt dieses Angebot aber nur für einen sehr kleinen Anteil in Frage.", meinte Pick. "Der große Teil der demenziell Erkrankten, der unter räumlicher und zeitlicher Desorientierung leidet, braucht eher Kontinuität und Regel-mäßigkeit in seiner Umgebung, eine geregelte Tagesstrukturierung und die vertrauten Pflegepersonen."

Pick sprach sich dafür aus, neben der Tagespflege noch weitere Leistungsangebote für die Demenzkranken vorzusehen. In Betracht kämen vor allem Entlastungen im häuslichen Umfeld, zusätzliche Beratungsangebote für pflegende Angehörige und eine stärkere Förderung der Selbsthilfe. Ebenso müsse darüber nachgedacht werden, den vom BMG vorgesehenen Anspruch auf Tagespflege zu bündeln, so dass de facto eine Kurzzeitpflege ermöglicht werde.

"Ein solches Konzept würde einen deutlich flexibleren Einsatz der Instrumente erlauben. Darüber hinaus würde den Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen ermöglicht werden, zwischen mehreren Leistungskomponenten die für sie adäquate auszuwählen.", meinte Pick. Weiter forderte er abgestimmte Aktivitäten in Kuration, Pflege und Angehörigenunterstützung: "Nur durch Angebote und Leistungen, die aufeinander bezogen sind, können wir langfristig die Versorgung dieser Gruppe verbessern."

Entgegen dem vielfach geäußerten Vorwurf, die Pflegeversicherung würde Demenzkranke ausgrenzen, erhielte auch unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen eine große Zahl von Demenzkranken Pflegeleistungen, erklärte Pick. "Der spezifische Hilfebedarf der Dementen - Anleitung und Beaufsichtigung bei den im Pflege-Versicherungsgesetz genannten Verrichtungen - wird bei der Einstufung sogar in besonderem Maße berücksichtigt." Jedoch dürfe die bei demenziell Erkrankten häufig notwendige allgemeine Beaufsichtigung - zum Beispiel zum Schutz gegen Eigengefährdung - bei der Einstufung nicht zu Buche schlagen, so Pick. Absolut unsachgemäß sei es, hierfür die Begutachtungspraxis des Medizinischen Dienstes verantwortlich zu machen. Eine Korrektur dieses Sachverhalts sei allein Aufgabe des Gesetzgebers.

Bei allen beabsichtigten Leistungsverbesserungen für diesen Personenkreis werde es darauf ankommen, so Pick weiter, eine Balance zwischen der politisch gewollten Leistungsverbesse-rung und den finanziellen Möglichkeiten der Pflegeversicherung zu finden.


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