INNOVATION
Essen, 16. Januar 2008
Seit knapp einem Jahr bieten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenver-sicherung gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Spitzenverbände (MDS) den Service der Innovationsbegleitung im Rahmen des GKV-Innovationsmanage-ments an. Dieser Service soll dazu beitragen, sinnvolle Innovationen in der Medizin frühzeitig zu erkennen und die Voraussetzung für ihre Bewertung in medizinischen Studien zu schaffen. Der MDS zieht jetzt eine erste positive Bilanz der Aufbauphase. "Wir haben die wesentlichen Instrumente entwickelt und erste Erfahrungen mit der konkreten Innovationsbegleitung gesammelt", sagte Prof. Dr. Jürgen Windeler, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. An die Aufbauphase soll sich nun eine Erprobungsphase anschließen.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung bieten gemeinsam mit dem MDS den Service der Innovationsbegleitung an. Dieser Service wendet sich an Ärzte, Entwickler und Hersteller sowie an wissenschaftliche Fachgesellschaften und ärztliche Berufsverbände. Ziel ist es, viel versprechende Innovationen frühzeitig zu identifizieren und ihre Aufnahme in den Beratungsprozess des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beschleunigen. Umgekehrt sollen schädliche, zweifelhafte und ungeprüfte Verfahren verhindert bzw. ausgeschlossen werden, denn nicht immer bringen Innovationen in der Medizin auch einen wirklichen Fortschritt für die Patienten. Gegenwärtig werden nicht nur medizinische Produkte, sondern auch Struktur- und Prozessinnovationen in das Innovationsmanagement einbezogen, nicht jedoch Arzneimittel.
Insgesamt 34mal wurde die Innovationsbegleitung beim MDS seit Beginn der Aufbauphase in Anspruch genommen. Vier Fünftel der Anfragen (28) bezogen sich auf diagnostische und therapeutische Verfahren und ein Fünftel (6) auf Struktur- und Prozessinnovationen; die meisten Anfragen kamen aus der Industrie (22). Eine Reihe von Innovationen befinden sich im fortgeschrittenen Prüfstadium. In einem Fall stellten die Spitzenverbände der Krankenkassen bereits einen Beratungsantrag beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
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