PFLEGEBEGUTACHTUNGEN
Essen, 18. Februar 2008
Jedes Jahr trifft in Deutschland ca. 160.000 Menschen erstmals „der Schlag“, jeder Dritte dieser Patienten verstirbt noch innerhalb des ersten Jahres. In Deutschland liegt die Sterblichkeit zwar unterhalb des EU-Durchschnitts und ging in den vergangenen Jahren immer weiter zurück, dennoch ist der Schlaganfall der häufigste Grund für erworbene Behinderungen im Erwachsenenalter. Bei rund 80.000 Menschen, das sind etwa zehn Prozent aller Versicherten, bei denen eine Erst- oder Folgebegutachtung durchgeführt wird, ist der Schlaganfall die pflegebegründende Diagnose. Das geht aus dem jüngsten Pflegebericht für das Jahr 2006 hervor, den der Medizinische Dienst der Spitzenverbände (MDS) jetzt veröffentlicht hat.
Der Medizinische Dienst beurteilt jedes Jahr nahezu konstant 1,3 Millionen Versicherte für die Pflegeversicherung. Rund die Hälfte dieser Versicherten stellten 2006 erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen, knapp 41 Prozent der Begutachtungen waren Höherstufungs- oder Wiederholungsbegutachtungen.
Wie schon 2005 entscheidet sich die überwiegende Mehrzahl aller begutachteten Versicherten, die erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, nämlich 560.000, für ambulante Pflegeleistungen. Demgegenüber nahm die Zahl derjenigen, die zum ersten Mal stationäre Pflegeleistungen beantragt haben, im Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr um etwa 10.000 zu und lag bei 125.000. Das entspricht 18 Prozent der Erstbegutachtungen.
Schlaganfall – ein Hauptgrund für Pflegebedürftigkeit
Fast zwei Drittel der Patienten, die einen Schlaganfall überleben, sind dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen. Antragsteller mit der Diagnose Schlaganfall haben bei zahlreichen Verrichtungen einen erhöhten Hilfebedarf. Das gilt vor allem im feinmotorischen Bereich, z.B. bei der Zahnpflege, beim Kämmen und Rasieren, bei der mundgerechten Nahrungszubereitung, aber auch beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen. Im Vergleich zur Gesamtstatistik besteht insgesamt ein erhöhter verrichtungsbezogener Hilfebedarf.
Bei Antragstellern mit Schlaganfall werden deutlich häufiger Leistungen mit rehabilitativer Zielsetzung empfohlen als bei anderen Versicherten. Dazu zählen neben gezielter Krankengymnastik, die von den MDK-Gutachtern in fast 21 Prozent bei Erstbegutachtungen empfohlen wird, auch ergotherapeutische Maßnahmen. Der Anspruch „Reha vor Pflege“ des SGB XI wird hier also eingelöst.
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Pflegebericht 2007-2008
Im Pflegebericht wertet der MDS die Daten aus den Pflegebegutachtungen der MDK aus
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