INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN
Essen, 14. März 2008
Mitte März hat die Bundesärztekammer die Patientenbroschüre "Individuelle Gesundheitsleistungen – was Sie über IGeL wissen sollten" herausgegeben. Dazu erklärte Prof. Dr. Jürgen Windeler, Leitender Arzt und stv. Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS): "Es ist sehr zu begrüßen, dass die Bundesärztekammer als Spitzenorganisation der Ärzte in Deutschland die Patienten über individuelle Gesundheitsleistungen aufklärt." Nicht zufrieden stellen könne allerdings die darin enthaltene Erklärung, warum bestimmte Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden.
"Zwar stimmt es, dass sich bei individuellen Gesundheitsleistungen auch Verfahren finden, deren Nutzen noch nicht belegt ist. Es werden aber auch viele Leistungen als IGeL unter die Menschen gebracht, die keinen medizinischen Nutzen haben und deshalb vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zur Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen empfohlen wurden."
Dass es Aufklärungsbedarf auf Seiten der Patienten gibt, steht außer Frage und wird vom Medizinischen Dienst, den Verbraucherorganisationen und anderen seit langem gefordert. Mit den Formulierungen in der Broschüre wird aber der Eindruck erweckt oder zumindest in Kauf genommen, dass Individuelle Gesundheitsleistungen in der Regel medizinisch wirksam und vielversprechend seien – nur noch nicht so gut untersucht. "Das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Die Beispiele Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie bei Krebserkrankungen und Magnetfeldtherapie bei orthopädischen Diagnosen zeigen, dass Verfahren als IGeL-Leistungen angeboten werden, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden konnte. Entsprechend hat der Gemeinsame Bundesausschuss zu Recht beschlossen, dass sie nicht zu Lasten der Krankenkassen angewendet werden dürfen", unterstrich Windeler. Auch sei keineswegs gesichert, dass sich alle IGeL irgendwann als nutzbringend herausstellen, wie die Formulierung „noch nicht“ nahe legt. Der Deutsche Ärztetag hat in einer Entschließung festgestellt, Informationen zu Individuellen Gesundheitsleistungen dürften „den Leistungsumfang der GKV nicht pauschal als unzureichend abwerten“. „Aus Sicht des Medizinischen Dienstes ist es mit dieser Entschließung nicht vereinbar, wenn suggeriert wird, die Krankenkassen würden eigentlich wirksame Methoden noch nicht übernehmen."
Der MDS gibt im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen Informationen zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) heraus.
Individuelle Gesundheitsleistungen: Was ist das? Worauf muss ich achten, wenn mir diese Leistung angeboten wird? Wer entscheidet eigentlich, was meine Krankenkasse bezahlt? Auf diese Fragen gibt das Infoblatt "Individuelle Gesundheitsleistungen – Grundlegende Informationen" Antworten. Es erklärt außerdem die sozialrechtliche Situation der IGeL-Angebote und stellt den Gemeinsamen Bundesausschuss als das Gremium vor, das über die Aufnahme von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der GKV entscheidet.
Sie können das Infoblatt hier downloaden.
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