Jeder Versicherte, der bei seiner Pflegekasse eine Leistung der Pflegeversicherung beantragt, muss vorher begutachtet werden. Für die Soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung übernehmen die Medizinischen Dienste (MDK) diese Aufgabe. Konkret prüfen sie, ob jemand pflegebedürftig ist, und wenn ja, welche Pflegestufe vorliegt.
Daten aus diesen Begutachtungen führt der MDS in einer bundesweiten Statistik zusammen. Seit dem Start der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben die Medizinischen Dienste über 18 Millionen Pflegebegutachtungen durchgeführt.
Darüber hinaus prüfen die MDK im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die Qualität von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen).
Tabelle 1 zeigt, wie viele Pflegebegutachtungen die Medizinischen Dienste im Jahr 2008 durchgeführt haben und auf welche beantragte Pflegeleistung (ambulant oder stationär) sie sich bezogen. Drei Viertel aller Begutachtungen betrafen Versicherte, die ambulante Pflege beantragt hatten bzw. ambulante Pflege erhielten.
| Beantragte Leistung | Anzahl Begutachtungen | in Prozent |
|---|---|---|
| Ambulante Pflege | 1.098.004 | 76,3 |
| Vollstationäre Pflege | 332.734 | 23,1 |
| Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe |
8.709 | 0,6 |
| Gesamt | 1.439.447 | 100,0 |
Erstbegutachtung - Höherstufungsbegutachtung - Widerspruchsbegutachtung
Bei den Begutachtungen werden drei Arten unterschieden: Erstbegutachtungen, Höher-stufungs-/Wiederholungsbegutachtungen und Widerspruchsbegutachtungen.
Zu den Erstbegutachtungen zählen alle Begutachtungen von Versicherten, die erstmals begutachtet werden sowie Begutachtungen von Antragstellern, bei denen in einer vorherigen Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden konnte.
Höherstufungsbegutachtungen sind Begutachtungen von Versicherten, die bereits eine Pflegestufe haben und bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt haben. Wiederholungsbegutachtungen sind solche, bei denen der MDK-Gutachter eine wiederholte Begutachtung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen hat, weil es wahrscheinlich ist, dass sich die Pflegestufe in absehbarer Zeit verändern wird.
Widerspruchsbegutachtungen sind Begutachtungen von Versicherten, die gegen den Bescheid der Pflegekasse (Ergebnis der Begutachtung) einen Widerspruch eingelegt haben und deshalb erneut begutachtet werden.
Tabelle 2 zeigt die Verteilung der Begutachtungen auf diese Begutachtungsarten.
| Begutachtungsart | Anzahl | in Prozent |
|---|---|---|
| Erstbegutachtungen | 801.311 | 55,6 |
| Höherstufungs-/ Wiederholungsbegutachtungen |
540.773 | 37,6 |
| Widerspruchsbegutachtungen | 97.363 | 6,8 |
| Begutachtungen insgesamt | 1.439.447 | 100,0 |
Begutachtungsergebnisse
| Beantragte Leistung |
Pflege- stufe I |
Pflege- stufe II |
Pflege- stufe III |
nicht pflege- bedürftig |
|---|---|---|---|---|
| Ambulante Pflege | 50,0 | 13,9 | 2,9 | 33,2 |
| Stationäre Pflege | 48,2 | 30,4 | 6,1 | 15,2 |
| Gesamt | 49,4 | 17,1 | 3,7 | 29,8 |
Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen
Neben den Pflegebegutachtungen führen die MDK im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch. Die Prüfungen können aus einem konkreten Anlass - z.B. weil es Hinweise auf Mängel gab - (anlassbezogene Prüfung) oder aufgrund von Stichproben erfolgen. Wenn der MDK in einer Prüfung gravierende Mängel festgestellt hat, wird die Einrichtung eine Frist erhalten, bis zu der sie Mängel zu beseitigen hat. Der MDK kann wiederum prüfen, ob die Mängel beseitigt wurden (Evaluationsprüfung).
Bis Ende 2007 haben die Medizinischen Dienste knapp 37.000 Prüfungen durchgeführt und damit gut 77 Prozent aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mindestens einmal geprüft.
Die Zahl der Prüfungen im Jahr 2007 zeigt Tabelle 4.
| Pflege- einrichtung |
Anlass- bezogene Prüfung |
Stichproben- prüfung |
Evaluations- prüfung |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| ambulant | 303 | 1.138 | 396 | 1.847 |
| stationär | 659 | 958 | 675 | 2.330 |
| Gesamt | 962 | 2.096 | 1.071 | 4.177 |
Ihr Ansprechpartner
Alexander Wagner
Fachgebietsleiter Datenservice
und -vertrieb
Pflegebericht 2007-2008
Im Pflegebericht wertet der MDS die Daten aus den Pflegebegutachtungen der MDK aus
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Gesundheits-berichterstattung des Bundes (GBE)
Gemeinsame Aufgabe des Robert-Koch-Institutes und des Statistischen Bundes-amtes im Auftrag des BMG. Im Rahmen der GBE war der MDS am Schwerpunktbericht "Pflege" wesentlich beteiligt.