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Hand an Rollstuhl

Mehr Transparenz in der Pflege

Künftig sollen die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht werden. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a vor.

Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen haben sich im Dezember 2008 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll. Am 29. Januar 2009 wurde eine ebensolche Regelung für die ambulanten Einrichtungen vereinbart.

Noten bilden die Qualität von Einrichtungen ab

Pflegebedürftige und Angehörige können sich in Zukunft mit Hilfe von Noten auf einen Blick über die Qualität von Pflegeheimen informieren. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung und Verbraucherfreundlichkeit. Grundlage der Veröffentlichung sind die Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen und anderen gleichwertigen Prüfungen. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle ambulanten und stationären Einrichtungen im Auftrag der Pflegekassen einmal prüfen, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.

Gesamtbewertung erleichtert Orientierung

Vorgesehen ist die Gesamtbewertung eines Pflegeeinrichtung in Form einer Note von "sehr gut" bis "mangelhaft". Diese Gesamtbewertung, bei der auch die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt wird, ermöglicht eine schnelle Orientierung. Damit können sich die Verbraucher in Zukunft nicht allein über die Kosten, sondern auch über die Qualität von Pflegeeinrichtungen informieren.

Um die Gesamtnote einer Einrichtung einordnen und bewerten zu können, soll außerdem der Vergleichswert und die Zahl der stationären Pflegeeinrichtungen aus dem jeweiligen Bundesland veröffentlicht werden. Erst dann kann beurteilt werden, ob eine Einrichtung überdurchschnittlich oder unterdurchschnittlich arbeitet. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der vier Qualitätsbereiche sowie das Ergebnis der Bewohnerbefragungen veröffentlicht. Zusätzlich können sich die Verbraucher auch über die Ergebnisse jedes einzelnen Kriteriums informieren. Neben den Ergebnissen der MDK-Prüfungen sollen gleichwertige Prüfergebnisse veröffentlicht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann
Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege

j.brueggemann@mds-ev.com 

Pressemitteilung vom 12.11.2008

MDS begrüßt Einigung zur Transparenz bei Pflegeheimen

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Grafik"Qualität der stationären Pflegeeinrichtung"

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