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KRANKENHAUSREFORM

MDS: Weihnachtsgeschenk für Krankenhäuser - Erhöhung der Aufwandspauschale bei DRG-Prüfungen

Essen, 22. Dezember 2008

Am 18. Dezember hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Im Zuge dieser Reform wurde die bisherige Aufwandspauschale bei DRG-Prüfungen von 100 Euro auf 300 Euro heraufgesetzt. „Das ist ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk an die Krankenhäuser“, sagte Prof. Jürgen Windeler, Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). „Eine inhaltliche Begründung gibt es dafür nicht. Hier sollen ganz unverhohlen die Einzelfallprüfungen unterbunden werden.“

Die Krankenkassen beauftragen die Medizinischen Dienste mit der Prüfung von Krankenhausrechnungen ihrer Patienten. Führt die Prüfung nicht zu einer Änderung der Abrechnung, müssen die Krankenkassen bisher eine so genannte Aufwandspauschale von 100 Euro entrichten, künftig sollen es 300 Euro sein.

Wie in den vergangenen Jahren konnte auch 2008 eine konstant hohe Quote an Auffälligkeiten zu Lasten der Kostenträger festgestellt werden. In über 40 Prozent aller überprüfter Rechnungen kam es zu Rückforderungen der Krankenkassen. Bei einer Prüfquote von etwa zehn Prozent bedeutet das, dass vier bis fünf Prozent aller Krankenhausabrechnungen überhöht sind. Allein die Einzelfallprüfung konnte bislang die zuverlässige und konstante Kontrolle der Krankenhausrechnungen garantieren.

Verursacher der hohen Kosten bei der Prüfungen von Krankenhausrechnungen seien weder der prüfende MDK-Arzt noch die veranlassende Krankenkasse, sondern vielmehr die Kliniken selbst mit ihrem mitunter sehr fehlerhaften Kodierverhalten, so Windeler. Die Medizinischen Dienste warnen davor, dass Kliniken, die falsch kodieren, künftig den ungerechtfertigten Mehrerlös einbehalten können. Eine weitere Gefahr bei dieser Vorgehensweise: Die Kalkulationsdaten des InEK werden systematisch verwässert und tragen damit zur Abwertung der DRGs für korrekt kodierende Kliniken bei.

Ihre Ansprechpartnerin

MDS
Christiane Grote

Fachgebietsleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 0201 8327-115
Fax: 0201 8327-3115
c.grote@mds-ev.de

Pressemitteilung

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