MDK-GEMEINSCHAFT
Essen, 20. Juni 2011
Am 17. Juni hat der Kooperationsrat der MDK-Gemeinschaft in der „Hamburger Erklärung“ seine Position zu Plänen aus der Regierungskoalition, im Rahmen der nächsten Pflegereform grundlegende Veränderungen am Grundkonstrukt des MDK vorzunehmen, beschlossen. Demnach soll der MDK als organisatorisch eigenständige und selbstverwaltete Arbeitsgemeinschaft der sozialen Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleiben.
Hier die „Hamburger Erklärung“ im Wortlaut:
„Der Kooperationsrat der MDK-Gemeinschaft – bestehend aus den Vorsitzenden der MDK-Verwaltungsräte, dem Verwaltungsrat des MDS sowie den Geschäftsführern und Leitenden Ärzten der MDK-Gemeinschaft – hat sich anlässlich seiner Sitzung am 17. Juni 2011 in Hamburg mit den Vorstellungen zu einer Reform der Pflegeversicherung befasst. Zu aktuell anstehenden Fragen gibt er folgende Erklärung ab:
Die Medizinischen Dienste sind seit Einführung der Pflegeversicherung maßgeblich an ihrer Gestaltung beteiligt.
Diese Erfahrungen der MDK-Gemeinschaft sollten für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung genutzt werden.
Das Grundkonstrukt des MDK als organisatorisch eigenständige und selbstverwaltete Arbeitsgemeinschaft, die in das System der Sozialen Pflege- und Krankenversicherung eingebettet ist, hat sich bewährt. Es stellt die fachlich unabhängige Begutachtung und Prüfung auch in der Zukunft sicher. Die MDK-Gemeinschaft ist frei von Einflussnahmen der Leistungserbringer, der Pflegekassen und der Politik. Sie orientiert sich ausschließlich an der qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Pläne aus der Regierungskoalition, grundlegende Veränderungen am Grundkonstrukt des MDK vorzunehmen, lehnt der Kooperationsrat deshalb entschieden ab.“
Hintergrund
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen und die Pflegekassen mit ihrer medizinischen und pflegerischen Kompetenz. Sie beraten die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und führen Einzelfallbegutachtungen durch. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK sind in ihrer medizinischen und pflegerischen Bewertung unabhängig und greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein. Die MDK sind als unabhängige Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene organisiert.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen. Er berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind.
Im Kooperationsrat der MDK-Gemeinschaft sind die Vorsitzenden der MDK-Verwaltungsräte auf Landesebene, des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und die Geschäftsführer und Leitenden Ärzte der Medizinischen Dienste vertreten.
Ihr Ansprechpartner
Klaus Wilting
Bereichsleiter Allgemeine Grund-satzfragen / Büro der Geschäftsführung
Tel.: 0201 8327-114
k.wilting@mds-ev.com
Die "Hamburger Erklärung"
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