Home
» Presse » Über uns » Qualitätspolitische Erklärung » Themenfelder
mehrere Kabel führen in einen Router

Sozialversicherung / Selbstverwaltung

  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen

    Der GKV-Spitzenverband ist der "Spitzenverband Bund der Krankenkassen" gemäß § 217 a SGB V in der Fassung nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG). Er wurde im Zuge der Umsetzung der Gesundheitsreform 2007 als die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherung mit Sitz in Berlin gegründet. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Ab dem 1. Juli 2008 übernimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen alle gesetzlichen Aufgaben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, bei denen auch bisher gemeinsam und einheitlich gehandelt werden musste: Von Beschlüssen über Grundsätze zur primären Prävention über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel und Vereinbarungen mit Ärzten und Krankenhäusern bis hin zur Interessenvertretung der GKV auf Bundesebene. - Der Spitzenverband Bund bietet ausführliche Informationen über seine Tätigkeit auf seinen Internetseiten.

  • AOK-Bundesverband (Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen)

    Dachverband der AOK; ein Link führt u.a. auch zum „Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen – WIdO“ http://www.wido.de/, einer Einrichtung, die sich mit Grundlagen und praktischen Problemen der gesetzlichen Krankenversicherung befasst.

  • BKK Bundesverband

    Dachverband der Betriebskrankenkassen. Bietet insbesondere Informationen zur Arzneimittelversorgung und ein Suchprogramm für Krankenhäuser („BKK-Klinik-Finder“).

  • Verband der Ersatzkassen (vdek)

    Dachverband der Ersatzkassen; in der Rubrik „Über uns“ finden Sie Links auf die Mitgliedskassen.

  • IKK e.V.

    Interessenvertretung von Innungskrankenkassen; Links zu den Mitgliedskassen, umfangreicher Service für Mitglieder, Informationen für Arbeitgeber etc.

  • Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

    Dachverband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

  • Knappschaft - Kranken- und Pflegeversicherung

    Die Startseite von „Knappschaft Bahn See“ bietet Verweise auf die Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und z.B. die „Minijob-Zentrale“ mit Informationen über geringfügige Beschäftigungen.

  • Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)

    Die DVKA ist als Gemeinschaftseinrichtung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ein Dienstleister und Partner der Krankenkassen, ihrer Versicherten und Verbände, anderen Sozialversicherungsträgern sowie international agierenden Institutionen. Als internationales Bindeglied zwischen den Sozialversicherungssystemen erbringt sie umfassende Serviceleistungen im Rahmen der EG- und Abkommensregelungen mit über 40 Staaten.Für Versicherte z.B. wichtig, wenn sie im Auslandsurlaub erkranken oder im Ausland arbeiten.

  • Informationen zum Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, den Leistungserbringern und den Arbeitgebern

    Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise etc. müssen aktuell und zuverlässig zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen übermittelt werden. Für den Datenaustausch stehen auf dieser Seite Informationen und Werkzeuge zur Verfügung.

  • Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

    Gemeinsame Homepage der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen mit „Informationen zur Gesundheit / Daten – Fakten – Hintergründe“.

  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

    Der medizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen; Von der MDK-Gemeinschaftsseite gelangen Sie über eine Auswahlliste zu den einzelnen MDK in den Ländern, zu den MDS/MDK-Expertengruppen und –Kompetenz-Centren.

  • Deutsche Sozialversicherung

    Deutsche Sozialversicherung Europavertretung im Auftrag der Spitzenverbände der Deutschen Sozialversicherung. Sie finden hier einen „Wegweiser“ und weiterführende Informationen zu den Bereichen

    • Arbeitslosenversicherung
    • Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Rentenversicherung
    • Unfallversicherung

  • Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS, AISS, ISSA)

    Forum für Träger der sozialen Sicherheit auf der ganzen Welt und Partner für alle, die sich mit der angemessenen Entwicklung eines Sozialschutzes befassen, der tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Über den Menüpunkt „Andere Websites“ kommen Sie zu einem umfangreichen Link-Verzeichnis nationaler und internationaler Mitgliedsorganisationen.

  • Bundesversicherungsamt

    Das Bundesversicherungsamt hat als selbständige Bundesoberbehörde u.a. Beratungs- und Genehmigungsbefugnisse gegenüber den Sozialversicherungsträgern aus und prüft die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträgern und deren Pflegekassen. Ist auch zuständig für den „Risikostrukturausgleich“ zwischen den gesetzlichen Krankenkassen.

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er bestimmt u.a., welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungsumfang der GKV gehören. Auf seinen Internetseiten unterrichtet er über alle Entscheidungen, Richtlinien usw. 

  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

    Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2003 eingerichtetes Institut zur wissenschaftlichen Unterstützung des Gemeinsamen Bundesausschusses und zur Bereitstellung von Gesundheitsinformationen für die Bevölkerung; auf der Patientenseite werden allgemeinverständlich formulierte, evidenzbasierte Informationen über Krankheiten und ihre Behandlung zur Verfügung gestellt.

  • G-DRG / Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)

    Diese von der Selbstverwaltung gemeinsam gepflegte Webseite informiert über alle Aktivitäten und Vereinbarungen, die mit dem Entgeltsystem im Krankenhaus in Verbindung stehen („Fallpauschalen“, „Diagnosis Related Groups – DRG“, Deutsche Kodierrichtlinien).Beteiligt sind hier neben den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der privaten Krankenversicherung.

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

    Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger.

  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

    Zusammenschluss der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Kriegsopferfürsorge und Sozialhilfe, der Bundesanstalt für Arbeit, der Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu dem Zweck, die Maßnahmen der medizinischen, schulischen (pädagogischen), beruflichen und sozialen Rehabilitation im Rahmen des geltenden Rechts zu koordinieren und zu fördern.

  • Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV)

    Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

  • Bundesverband der Unfallkassen

    Zusammenschluss der „Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand“
    --> Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen.

  • Deutsche Rentenversicherung Bund

    Zusammengelegt aus der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA ) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).

  • Bundesagentur für Arbeit

    Eine Übersicht und Verlinkung zu den Regionaldirektionen und besondere Dienststellen finden Sie über den Menüpunkt „Informationen -/- Ihre Agentur für Arbeit“ auf der Startseite der Bundesagentur.

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

    Politische Interessenvertretung der Vertragsärzte der Gesetzlichen Krankenversicherung, Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Eine Übersicht und Verlinkung zu den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene finden Sie auf der KBV-Seite über den Menüpunkt „Wir über uns“ --> „Mitglieder“ --> Adressliste.

  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

    Politische Interessenvertretung der Vertragszahnärzte der Gesetzlichen Krankenversicherung, Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung.

  • Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

    Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. vertritt und fördert die Interessen der privaten Krankenversicherung und seiner Mitgliedsunternehmen.

Ihr Ansprechpartner

Thomas Kohlhaußen
Stabsstelle "Wissensmanagement"

t.kohlhaussen@mds-ev.de


» Impressum » Datenschutz » Barrierefreiheit Druckversion » mit Bildern » nur Text » zum Seitenanfang