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Eine Frau wendet sich einer Seniorin im Rollstuhl zu

Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung

Die Schlüsselrolle der Medizinischen Dienste bei der Gewährung von Pflegeleistungen verpflichtet den MDK zu besonderer Sorgfalt und Qualität in der Begutachtung. Deshalb haben die Spitzenverbände der Pflegekassen gemeinsam mit dem MDS von Anfang an Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität vereinbart. Die Regelungen zur Qualitätssicherung in der Pflegebegutachtung sind in eigenen Richtlinien verankert.


Zweistufiges Verfahren

Das Verfahren sieht zwei Stufen vor. In Stufe I prüfen die Medizinischen Dienste im jeweiligen Bundesland intern einen Teil ihrer Pflegegutachten nach festgelegten Kriterien. Die Pflegegutachten werden durch eine Zufallsstichprobe ausgewählt und anonymisiert. Die Medizinischen Dienste fertigen Berichte über die Ergebnisse dieser Prüfung, die wiederum in einem bundesweiten Bericht zusammengefasst werden.

In Stufe II wird MDK-übergreifend ein festgelegter Anteil dieser anonymisierten Gutachten von besonders erfahrenen Gutachterinnen und Gutachtern nach den selben Kriterien noch einmal überprüft. Dieses Verfahren zielt vor allem auf die Vollständigkeit des Gutachtens und die Plausibilität der dokumentierten Sachverhalte ab.

Ergänzt wird dieses Vorgehen durch eine inhaltlich ausgerichtete Prüfung. Hier wird gefragt:

  • Stellt das Gutachten die medizinisch-pflegerische Situation des/der Versicherten transparent dar? (Transparenz)
  • Sind die gutachterlichen Darstellungen objektiv, sachgerecht und klar? (Kompetenz)
  • Ist die gutachterliche Feststellung des Hilfebedarfs nachvollziehbar? (Nachvollziehbarkeit)

Jeder dieser drei Bereiche wird durch Unterpunkte - so genannte Items - inhaltlich abgebildet und mit Hilfe von vier Graduierungsstufen bewertet.


Die Qualität stimmt

Wie schon in den Vorjahren kann die bundesweite Qualitätspüfung für das Jahr 2009 belegen, dass die Pflegegutachten durchgängig transparent in der Darstellung sind, die Kompetenz der Gutachter zweifelsfrei erkennbar ist und die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit aus dem Gutachten eindeutig nachvollziehbar ist.

Aber nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden kann. Die Qualitätsprüfungen geben Hinweise auf Problemkonstellationen in der Begutachtung und liefern Anregungen für Verbesserungsmaßnahmen. Hierzu gehören unter anderem regelmäßig spezielle Fortbildungen für die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter in der Pflegebegutachtung. Besondere Aspekte der Pflege-Begutachtung macht der MDS in seinem regelmäßig erscheinenden Pflegebericht zum Thema.

Ihr Ansprechpartner

Uwe Brucker
Fachgebietsleiter Pflegerische Versorgung

u.brucker@mds-ev.com

 

Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitäts-sicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflege-versicherung

» als PDF-Datei (0,06 MB)


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