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Pflegequalitaet

Die Qualität der Pflege muss weiter verbessert werden

Etwa 2,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.  Ein Drittel, etwa 700.000 Menschen, lebt in Pflegeheimen. Etwa 1,45 Millionen Pflegebedürftige erhalten ambulante Pflegeleistungen und werden zu Hause gepflegt. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflege, die dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entspricht und die ihnen hilft, trotz ihrer Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen – auf die Qualität der Pflege kommt es also besonders an!

Das Pflege-Versicherungsgesetz verpflichtet ambulante Pflegedienste und Pflegeheime dazu, sich an Maßnahmen der internen Qualitätssicherung zu beteiligen (§ 72 Abs. 2 SGB XI - siehe rechte Spalte). Der Medizinische Dienst vor Ort prüft, ob die Qualitätsanforderungen tatsächlich eingehalten werden (§ 112 SGB XI - siehe rechte Spalte). Die Qualitätsprüfungen sollen dazu beitragen, dass den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt.

Der MDS berät den Spitzenverband Bund und die Medizinischen Dienste bei Fragen zur Weiterentwicklung der Pflegequalität und des pflegerischen Versorgungssystems.



Qualität wird transparent

Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Zukunft die Qualität verschiedener Einrichtungen vergleichen können, sollen die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen für Laien verständlich veröffentlicht werden. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor (§ 115 Abs. 1a - siehe rechte Spalte). Das wird zu mehr Transparenz führen und die Pflegebedürftigen als Verbraucher stärken.  Zugleich wird ein positiver Wettbewerb über Leistungen und Qualität zwischen den Anbietern in Gang gesetzt werden.

Die Kriterien für die Veröffentlichung haben der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die überörtlichen Sozialhilfeträger und die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer in Transparenzvereinbarungen festgelegt . Hieran war der MDS beteiligt. Die Umsetzung der Transparenzvereinbarung in das Prüfinstrumentarium der MDK ist in großen Teilen. Mit den ersten Prüfungen nach den neuen Prüfgrundlagen können die MDK ab Juli 2009 beginnen. Erste Ergebnisse im Internet sollen dann im Spätsommer folgen.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann
Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege

j.brueggemann@mds-ev.com 

Ablaufskizze einer Prüfung

» als PDF-Datei (0,09 MB)

Ausgewählte Vorschriften des SGB XI zu den Qualitätsprüfungen

im Internet 

Pressemitteilung zur Veröffent-lichung des 2. Pflegequalitäts-berichtes

Qualität der Pflege muss weiter verbessert werden

» weiterlesen

2. Pflege-Qualitätsbericht des MDS

» als PDF-Datei (5,13 MB)


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