Die Abkürzung ICF steht für "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit". Diese Klassifikation wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt und allgemein zur Anwendung empfohlen. Der Nutzen für die Rehabilitation besteht vor allem darin, dass in der ICF viele für die Reha wichtige Begriffe definiert sind. Dazu gehören Begriffe wie „Funktionsschädigungen“, „Aktivitätsbeeinträchtigungen“, „Teilhabe“ oder „Kontextfaktoren“. Die Bedeutung dieser Begriffe ist in der ICF genau festgelegt. Dadurch wird die Verständigung zwischen Ärzten, Therapeuten, Krankenkassenangestellten und anderen Berufsgruppen, die mit der Durchführung von Rehamaßnahmen zu tun haben, verbessert. Dies ist besonders bei der Festlegung von Rehabilitationszielen nützlich. Man spricht auch von der ICF als „gemeinsamer Sprache“ der Rehabilitation.
Die Auswirkungen der Krankheit umfassend beschreiben mit der ICF
Die ICF enthält über 1.400 Merkmale der Funktionsfähigkeit. Der Begriff „Funktionsfähigkeit“ ist in der ICF ein Oberbegriff für die aufgelisteten körperlichen, seelischen und geistigen Funktionen und Strukturen, die Aktivitäten, die ein Mensch ausführen kann und die verschiedenen Möglichkeiten des Einbezogenseins eines Menschen in Lebenssituationen (Teilhabe) sowie gesundheitsrelevante Umweltfaktoren. Mit den in der ICF aufgelisteten Merkmalen lassen sich die Auswirkungen einer Krankheit hinsichtlich der selbstbestimmten Teilhabe am Leben des Betroffenen einheitlich beschreiben. Deshalb spielt sie auf dem Gebiet der Rehabilitation eine besondere Rolle.
MDK und Vertragsärzte nutzen ICF
Wenn es um die Prüfung der Notwendigkeit von Rehabilitationsleistungen geht, um ihre Durchführung und Qualitätssicherung, ist die ICF ein hilfreiches Instrument, um die genaue Ausprägung einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung darzulegen. Für den Medizinischen Dienst, bei dem häufig angefragt wird, ob eine Rehabilitationsleistung notwendig ist, stellt die ICF eine wichtige Grundlage dar, um die Begutachtung von Rehabilitationsanträgen nachvollziehbar und transparent zu gestalten.
Auch die niedergelassenen Ärzte müssen die ICF bei der Verordnung von Rehabilitations-leistungen beachten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat unter Beteiligung des MDS einen Leitfaden erstellt, um die ICF-Nutzung auch in Rehabilitationseinrichtungen zu unterstützen. Der MDS setzt sich mit Vorträgen und Veröffentlichungen aktiv für die Verbreitung der ICF-Nutzung in Deutschland ein.
Ihr Ansprechpartner
Michael Anders-Hoepgen
Fachgebietsleiter Rehabilitation /
palliative Versorgung
Michael.Anders@mds-ev.com
ICF-Paxisleitfäden der BAR
Mehr Informationen zur ICF
finden Sie im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung