Für Patienten und Krankenkassen ist es wichtig, dass Rehabilitationsleistungen auf hohem Qualitätsniveau durchgeführt werden. Rehabilitationseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, sich an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen. Dabei werden zwei unterschiedliche Ebenen der Qualitätssicherung unterschieden:
Die interne Qualitätssicherung soll eine hohe Qualität bei den internen Abläufen in der Rehabilitationseinrichtung sicherstellen. Sie muss von den Rehaeinrichtungen durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden.
Die externe Qualitätssicherung dient dazu, die Qualitätsergebnisse verschiedener Rehabilitationseinrichtungen zu vergleichen und wird von den Rehabilitationsträgern, d.h. von den gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Rentenversicherung, durchgeführt:
Das Qualitätssicherungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung ist das QS-Reha®-Verfahren. In Deutschland gibt es etwa 1.250 Vorsorge- und Rehaeinrichtungen. Bisher nehmen ca. 240 Einrichtungen mit über 310 Fachabteilungen an diesem Verfahren teil. Die Entwicklung und Durchführung des QS-Reha®-Verfahrens hat der MDS kontinuierlich begleitet. Derzeit befindet sich das QS-Reha®-Verfahren in einer Überarbeitungsphase, in der die seit dem Jahr 2000 eingesetzten Erhebungsinstrumente auf der Basis der bisher gesammelten Erfahrungen angepasst werden.
Ihr Ansprechpartner
Michael Anders-Hoepgen
Fachgebietsleiter Rehabilitation /
palliative Versorgung
Michael.Anders@mds-ev.com
QS-Reha®-Verfahren
Informationen zum Verfahren, den Teilnehmern und den Ergebnissen