Rehabilitation hat auch das Ziel, drohende Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit den Hilfebedarf zu reduzieren. Bei ihren Pflegebegutachtungen prüfen die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter deshalb auch, ob durch Rehabilitationsleistungen der Hilfebedarf vermindert werden kann. Durch die Pflegereform 2008 wurde diese Aufgabe des MDK vom Gesetzgeber noch einmal bekräftigt. Die Pflegebegutachtungen werden auf der Basis von Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen durchgeführt.
Der MDS ist an der Erstellung der Begutachtungs-Richtlinien beteiligt und gibt sie heraus. In bundesweiten Fortbildungsangeboten schult der MDS die Pflegegutachterinnen und Pfle-gegutachter der MDK, um unter anderem die Umsetzung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“ zu fördern. Außerdem unterstützt der MDS gemeinsam mit weiteren Institutionen der MDK-Gemeinschaft den Spitzenverband Bund bei der Weiterentwicklung der Geriatrischen Rehabilitation.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Stefan Gronemeyer
Bereichsleiter Sozialmedizin - Teilhabe/Pflege
Kompetenz-Centrum (KC) Geriatrie
Gemeinsame Einrichtung der MDK-Gemeinschaft und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Die Pflege-Begutachtungs-Richtlinien
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