Für hochspezialisierte Leistungen, die Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie Krebs, Mukoviszidose oder Aids sind Krankenhäuser oft besonders spezialisiert. Der Zugang zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus bei solchen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen wurde deshalb bereits mit der Gesundheitsreform 2004 erleichtert und mit der Gesundheitsreform 2007 weiter ausgebaut. Die Details sind in § 116b SGB V geregelt.
Wann und wo kommt eine ambulante Behandlung nach § 116b SGB V in Frage?
Die ambulante Behandlung im Krankenhaus ist möglich
Katalog zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus
Um welche Krankheiten bzw. hochspezialisierten Leistungen es sich handelt, steht im Katalog zur ambulanten Behandlung in § 116b Abs. 3 SGB V. Der Katalog ist nicht abschließend. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll ihn regelmäßig ergänzen. Leistungen für weitere Krankheiten sollen dann aufgenommen werden, wenn ihr diagnostischer oder therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind.
Anforderungen an die Krankenhäuser
Neben der Ergänzung des Katalogs muss der G-BA auch die bereits enthaltenen Krankheiten und Leistungen konkretisieren. Hier geht es vor allem darum, welche sächlichen und personellen Anforderungen die Krankenhäuser erfüllen müssen, damit sie für die ambulante Behandlung zugelassen werden können (Konkretisierungen). Außerdem muss der G-BA festlegen, in welchen Fällen eine Überweisung zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Der G-BA hat für diese Aufgaben den Unterausschuss "Ambulante Behandlung im Krankenhaus" eingerichtet. Ihm gehören Experten der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft an.
MDS erarbeitet Konkretisierungen
An der Seite der Krankenkassen erarbeitet der MDS im Unterausschuss Konkretisierungen für verschiedene Krankheiten. Aktuell handelt es sich um Konkretisierungen für
seltene Erkrankungen im Katalog gemäß § 116b SGB V
Anlage 3: Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen im Katalog gemäß § 116b SGB V
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Joan Panke
Fachgebietsleiterin Ambulante Versorgung
Nähere Informationen und viele Dokumente zum Thema Ambulante Behandlung im Krankenhaus finden Sie beim Gemein-samen Bundes-ausschuss (G-BA)