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Arzt mit Stethoskop untersucht eine Patientin

Ambulante Behandlung im Krankenhaus

Für hochspezialisierte Leistungen, die Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie Krebs, Mukoviszidose oder Aids sind Krankenhäuser oft besonders spezialisiert. Der Zugang zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus bei solchen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen wurde deshalb bereits mit der Gesundheitsreform 2004 erleichtert und mit der Gesundheitsreform 2007 weiter ausgebaut. Die Details sind in § 116b SGB V geregelt.

Wann und wo kommt eine ambulante Behandlung nach § 116b SGB V in Frage?

Die ambulante Behandlung im Krankenhaus ist möglich

  • bei Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen oder mit besonderen Krankheitsverläufen,
  • für Patientinnen und Patienten, die eine hochspezialisierte Leistung eines Krankenhauses benötigen
  • wenn das Krankenhaus für die jeweilige ambulante Behandlung bestimmt worden ist.


Katalog zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus

Um welche Krankheiten bzw. hochspezialisierten Leistungen es sich handelt, steht im Katalog zur ambulanten Behandlung in § 116b Abs. 3  SGB V. Der Katalog ist nicht abschließend. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll ihn regelmäßig ergänzen. Leistungen für weitere Krankheiten sollen dann aufgenommen werden, wenn ihr diagnostischer oder therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind. 

Anforderungen an die Krankenhäuser

Neben der Ergänzung des Katalogs muss der G-BA auch die bereits enthaltenen Krankheiten und Leistungen konkretisieren. Hier geht es vor allem darum, welche sächlichen und personellen Anforderungen die Krankenhäuser erfüllen müssen, damit sie für die ambulante Behandlung zugelassen werden können (Konkretisierungen).  Außerdem muss der G-BA festlegen, in welchen Fällen eine Überweisung zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Der G-BA hat für diese Aufgaben den Unterausschuss "Ambulante Behandlung im Krankenhaus" eingerichtet. Ihm gehören Experten der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft an.

MDS erarbeitet Konkretisierungen

An der Seite der Krankenkassen erarbeitet der MDS im Unterausschuss Konkretisierungen für verschiedene Krankheiten. Aktuell handelt es sich um Konkretisierungen für

seltene Erkrankungen im Katalog gemäß § 116b SGB V

  • Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Mukovszidose
  • Diagnostik von Patienten mit Gerinnungsstörungen (Hämophilie)
  • Diagnosik und Versorgung von Patientn und Patientinnen mit Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen: Teil 1 angeborene Skelettsystemfehlbildungen, Teil 2 Fehlbildungen in Arbeit
  • Diagnostik und Therapie von Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden immunologischen Erkrankungen
  • Diagnostik und Therapie von Patiente mit biliärer Zirrhose
  • Diagnostik und Therapie von Patienten mit primär sklerosierender Colangitis
  • Diagnostik und Therapie von Patienten mit Morbus Wilson
  • Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Marfan-Syndrom
  • Diagnostik und Versorgung von Patienten mit pulmonaler Hypertonie
  • Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Tuberkulose
  • Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen
  • Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom
  • Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten vor oder nach Lebertransplantation

Anlage 3: Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen im Katalog gemäß § 116b SGB V

  • Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen (allgemeiner Teil und spezieller Teil mit elf onkologischen Krankheitsgruppen)
  • Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit HIV/AIDS
  • Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen (Teil Erwachsene, Teil Kinder und Jugendliche) 
  • spezialisierte Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz (NYHA Stadium 3-4)
  • Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose
  • Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Anfallsleiden

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Joan Panke
Fachgebietsleiterin Ambulante Versorgung

j.panke@mds-ev.com

Nähere Informationen und viele Dokumente zum Thema Ambulante Behandlung im Krankenhaus finden Sie beim Gemein-samen Bundes-ausschuss (G-BA)

» zur Internetseite des G-BA


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