Unter dem Schlagwort "IGeL" (= individuelle Gesundheitsleistungen) bieten deutsche Arztpraxen ihren Patientinnen und Patienten Diagnose- und Behandlungsmethoden an, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören – wie etwa die "Bestimmung von Tumormarkern" oder die "Eigenblut-Therapie". Nehmen Patienten solche Leistungen in Anspruch, müssen sie diese aus eigener Tasche bezahlen.
Worauf Versicherte achten sollten
Egal, ob sich Patienten schließlich für oder gegen eine IGeL-Leistung entscheiden - eines ist wichtig: IGeL-Leistungen sind niemals dringend, und man sollte sich immer Zeit für die Entscheidung nehmen. Worauf Versicherte sonst noch achten sollten, wenn ihnen eine IGeL-Leistung angeboten wird, erläutert das Infoblatt "Individuelle Gesundheitsleistungen – Grundlegende Informationen".
Der IGeL-Monitor - MDS bewertet Individuelle Gesundheitsleistungen
Um Versicherte in die Lage zu versetzen, sich fundiert für oder gegen die IGeL zu entscheiden, hat der MDS das Internetportal IGeL-Monitor eingerichtet. Mit dem IGeL-Monitor möchte der MDS zum einen generell über den IGeL-Markt und seine Akteure aufklären. Zum anderen möchte er einzelne IGeL wissenschaftlich fundiert bewerten. Damit ergänzt er das Angebot anderer. Für die Bewertung analysiert das Team des IGeL-Monitors das aktuelle Wissen über Nutzen und Schaden einzelner IGeL und bereitet es allgemeinverständlich auf. Der IGeL-Monitor verhilft damit Versicherten zu mehr Autonomie und bewahrt sie möglicherweise vor Schäden.
Nutzen häufig zweifelhaft
Einige der IGeL-Leistungen sind medizinisch durchaus sinnvoll, gehören aber nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen, wie etwa spezielle Impfungen vor Fernreisen. Bei einer Vielzahl von IGeL-Leistungen ist der Nutzen jedoch zweifelhaft, oder es ist ungeklärt, ob der Nutzen die Risiken überwiegen kann. Auch nicht genügend erprobte Leistungen, deren Risiken bisher nicht oder nicht ausreichend untersucht worden sind, werden als IGeL-Leistungen angeboten. Dies trifft für alternative medizinische Verfahren genauso zu wie für vielfach angebotene so genannte "Vorsorgeleistungen".
Kassenleistung oder nicht? Wer entscheidet?
Ob eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden soll, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er ist mit Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und der Ärzte gleichberechtigt besetzt. Auch Vertreter der Patienten wirken im G-BA mit, haben aber kein Stimmrecht.
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Silke Thomas
Bereich Evidenzbasierte Medizin
silke.thomas@mds-ev.com
Meldung des MDS vom 14. März 2008
"Patientenbroschüre der Bundesärzte-kammer zu IGeL-Leistungen greift zu kurz"