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Hand am Rollstuhl

Ablauf einer MDK-Qualitätsprüfung

In Deutschland gibt es rund 11.000 Pflegeheime und 11.500 ambulante Pflegedienste. Bis Ende 2010 sollen diese Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)  mindestens einmal geprüft worden sein. Ab 2011 sollen alle ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen jährlich vom MDK geprüft werden. Über diese Regelprüfungen hinaus können Anlassprüfungen durchgeführt werden, wenn triftige Beschwerden über die Qualität einer Einrichtung vorliegen.

Ablauf, Dauer und Kosten einer Prüfung

Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragen den MDK mit der Durchführung einer Qualitätsprüfung.
In der Regel kommen zwei Pflegefachkräfte des MDK mit langjähriger Berufserfahrung und einer Zusatzausbildung im Qualitätsmanagement zu einer Prüfung in die Pflegeeinrichtung. Die Prüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt, um den ganz normalen Alltag unter die Lupe zu nehmen – und nicht geschönte Abläufe. Die Prüfungen dauern in der Regel einen Tag, bei größeren Einrichtungen auch zwei oder mehr Tage.
Eine vollständige Prüfung kostet ca. 4.500 Euro.

Was wird geprüft?

Die MDK-Prüfer bewerten die Einrichtung anhand eines umfangreichen Prüfkataloges. Im Vordergrund steht dabei die Einschätzung der Versorgungsqualität bei den Pflegebedürftigen. Hierzu werden bei jedem zehnten Pflegebedürftigen auch der Gesundheitszustand überprüft. Wie ist der Allgmeinzustand? Wie ist es um die Körperpflgege bestellt? Wird genug getan, um eine ausreichende Ernährung und Versorgun mit Getränken zu gewährleisten? All das sind wichtige Kriterien, um herauszufinden, wie viel Qualität der pflegerischen Versorgung bei den Pflegebedürftigen ankommt. Die Personen, die so untersucht werden, werden per Stichprobe ausgewählt.

Auch werden die Planug der Pflege und ihre Dokumentation geprüft. Darüber hinaus umfasst die Prüfung eine Reihe von Kriterien, die sich mit der Organisation der Pflegeeinrichtung beschäftigt.

Prüfbericht für Pflegeeinrichtung und Pflegekassen

Über die Qualitätsprüfung erstellt der MDK einen Prüfbericht, der die Ergebnisse sowie – falls notwendig – Maßnahmen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten enthält. Der Prüfbericht wird innerhalb von drei Wochen an die geprüfte Einrichtung und die Pflegekassen weitergeleitet.

Transparenzbericht mit Noten für die Öffentlichkeit

Neben dem Prüfbericht wird ein Transparenzbericht ( http://www.mds-ev.de/3489.htm) erstellt, in dem das Prüfergebnis in Form von Noten veröffentlicht wird. Bevor der Transparenzbericht ins Internet eingestellt wird, hat die Pflegeeinrichtung 28 Tage Zeit, ihn um Zusatzinformationen zu ergänzen. Entsprechend der Transparenzvereinbarungen vergehen also ca. fünf Wochen von der Prüfung bis zur abschließenden Veröffentlichung. Für die Veröffentlichung zuständig sind die Landesverbände der Pflegekassen.

Wiederholungsprüfung bei Mängeln

Kommen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass das Heim/der Pflegedienst den gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an Pflege- und Servicequalität nicht gerecht wird, können sie Empfehlungen zur Beseitigung dieser Mängel aussprechen. Auf dieser Basis können die Pflegekassen von der Pflegeeinrichtung verlangen, dass sie de Mängel beseitigt. Nach einer Frist kann dann in einer Wiederholungsprüfung geklärt werden, ob die Einrichtung die Maßnahmen umgesetzt hat. Es ist aber auch möglich, dass die Pflegeeinrichtung selbst eine Wiederholungsprüfung beantragt, damit die durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen ihren Niederschlag in der Transparenzveröffentlichung finden und der Pflegeeinrichtung kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Beide Varianten der Wiederholungsprüfung sind für die Pflegeeinrichtung kostenpflichtig.

Wenn Mängel bestehen bleiben – Konsequenzen

Werden Mängel nicht beseitigt, steht den Landesverbände der Pflegekassen ein Bündel von Maßnahmen zur Verfügung. Sie können z.B. die Vergütung kürzen oder die Pflegedienstleitung zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichten. In schwerwiegenden Fällen kann auch der Versorgungsvertrag mit der Pflegeeinrichtung gekündigt werden, ggf. auch fristlos unmittelbar nach einer Prüfung des MDK. Im Extremfall kann dem Heim auch die Schließung drohen. Darüber entscheidet die jeweilige Heimaufsicht des Bundeslandes. In der Regel arbeiten MDK, Pflegekassen und Heimaufsichten in solchen Fällen zusammen. Wenn der Versorgungsvertrag durch die Pflegekassen gekündigt wird, wird auch angestrebt, dass das Heim durch die Heimaufsicht geschlossen wird.

MDK-Prüfung – gleichwertige Prüfung

Neben den Prüfungen durch den MDK können Pflegeeinrichtungen auch private Anbieter mit einer externen Qualitätsprüfung beauftragen. Wenn sie den Qualitätsanforderungen der MDK-Prüfung entspricht, kann diese so genannte gleichwertige Prüfung die Prüfung durch den MDK inhaltlich reduzieren. Die Ergebnisqualität prüft der MDK jedoch auch bei diesen Einrichtungen. Eine gleichwertige Prüfung kann die MDK-Prüfung also nicht komplett ersetzen.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann
Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege

j.brueggemann@mds-ev.com 

Ablaufskizze einer Prüfung

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