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Zahnarzt untersucht ein Kind

Unterstützung der Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss in der Besetzung für die zahnärztliche Versorgung

Der MDS berät den Spitzenverband Bund sowohl im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der zahnärztlichen Besetzung als auch im Bewertungsausschuss. Zum Beispiel unterstützte der MDS die gesetzlich vorgeschriebene Einführung der befundorientierten Festzuschüsse zum Zahnersatz. Dabei stand das Bestreben des Spitzenverbandes Bund im Vordergrund, die Zuzahlungen für die Patienten möglichst gering zu halten und Leistungsausgrenzungen aus der vertragszahnärztlichen Versorgung so weit wie möglich zu verhindern. Die gesetzliche Krankenversicherung möchte den Versicherten auch zukünftig einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz bieten.

Gemeinsam mit den Medizinischen Dienste prüfte der MDS, wie die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) von den Zahnärzten angewandt werden. Mit den „KIG“ wird bei Kindern und Jugendlichen festgestellt, ob eine Zahnfehlstellung oder Kieferfehlbildung so ausgeprägt ist, dass die Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden kann.

Anfang 2007 ist die Qualitätsmanagement-Richtlinie für Zahnarztpraxen in Kraft getreten. Bei ihrer Konzeption war der MDS ebenfalls beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Harald Strippel
Fachgebietsleiter Zahnmedizinische Versorgung

h.strippel@mds-ev.com

Die Qualitäts-management-Richtlinie Zahnärzte

finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses

» zur Internetseite des G-BA


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