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Zahnarzt untersucht ein Kind

Weiterentwicklung der zahnmedizinischen Begutachtung durch den MDK

Eine optimale, wenig belastende Zahnbehandlung oder eine dauerhafte und preiswerte Versorgung mit Zahnersatz – das ist im Interesse der Patientinnen und Patienten ebenso wie der Krankenkassen. Hierfür macht sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stark. Der MDK ist in den verschiedenen Bundesländern auf zahnmedizinischem Gebiet in unterschiedlichem Maß aktiv.

Gutachten des MDK dienen dem Schutz der Versicherten vor entweder unzureichenden oder zu aufwändigen Behandlungen. Der MDK beurteilt, ob geplante Behandlungsmaßnahmen sinnvoll und notwendig sind, um die Mundgesundheit der Versicherten aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die unabhängige zahnmedizinische Begutachtung und Beratung durch den MDK hilft den Versicherten und den Krankenkassen Sachverhalte abzuklären und trägt erheblich zur Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung bei. Einen Überblick über die Leistungen der Medizinischen Dienste auf zahnmedizinischem Gebiet gibt das auf dieser Homepage herunterladbare Infoblatt "Zahnmedizinische Beratung und Begutachtung".

Die Zahl der zahnmedizinischen Begutachtungen durch die Medizinischen Dienste ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Um eine bundesweit einheitliche zahnmedizinische Begutachtung sicherzustellen, wirkt der MDS im „Forum Zahnmedizin“ der Medizinischen Dienste mit.

Darüber hinaus fördert der MDS den länderübergreifenden Informationsaustausch der Gutachter und Gutachterinnen der Medizinischen Dienste. Außerdem führt er bundesweite Fortbildungsseminare für die Gutachterinnen und Gutachter durch.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Harald Strippel
Fachgebietsleiter Zahnmedizinische Versorgung

h.strippel@mds-ev.com

Das Infoblatt "Zahnmedizinische Beratung und Begutachtung"

» als PDF-Datei (0,22 MB)


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