Eine optimale, wenig belastende Zahnbehandlung oder eine dauerhafte und preiswerte Versorgung mit Zahnersatz - das ist im Interesse der Patientinnen und Patienten ebenso wie der Krankenkassen. Hierfür macht sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stark. Der MDK ist in den verschiedenen Bundesländern in unterschiedlichem Maß auf zahnmedizinischem Gebiet aktiv.
Es geht darum, die Mundgesundheit der Versicherten aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen. Gutachten des MDK dienen auch dem Schutz der Versicherten vor entweder unzureichenden oder zu aufwändigen Behandlungen.
Die unabhängige zahnmedizinische Begutachtung und Beratung durch den MDK hilft den Versicherten und den Krankenkassen Sachverhalte abzuklären und trägt erheblich zur Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung bei. Einen Überblick über die Leistungen der Medizinischen Dienste auf zahnmedizinischem Gebiet gibt das Infoblatt "Zahnmedizinische Beratung und Begutachtung".
Die Zahl der zahnmedizinischen Begutachtungen durch die Medizinischen Dienste ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Um eine bundesweit einheitliche zahnmedizinische Begutachtung sicherzustellen, hat der MDS in Zusammenarbeit mit dem "Forum Zahnmedizin" der Medizinischen Dienste einige Arbeitshilfen zur Begutachtung erarbeitet.
Darüber hinaus fördert der MDS den länderübergreifenden Informationsaustausch der Gutachter und Gutachterinnen der Medizinischen Dienste. Außerdem führt er bundesweite Fortbildungsseminare für die Gutachterinnen und Gutachter durch.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Harald Strippel
Fachgebietsleiter Zahnmedizinische Versorgung
h.strippel@mds-ev.com
Das Infoblatt "Zahnmedizinische Beratung und Begutachtung"
» als PDF-Datei (0,22 MB)