Logo MDK

http://www.mds-ev.de/1775.htm


Pflegequalität nach wie vor verbesserungsbedürftig - Stellenwert von MDK-Qualitätsprüfungen nimmt weiter zu

Essen, 25. Juni 2003

"Angesichts bestehender Mängel in der Qualität der Pflege und der ausstehenden Umsetzung des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) wächst die Bedeutung von Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste". Dies erklärte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), Dr. Peter Pick, am Dienstag auf der Fachveranstaltung "Tabuthema Pflegemängel - Ausmaß, Auswirkungen, Auswege" in Düsseldorf, sowie am Mittwoch auf dem Deutschen Pflegekongress in Berlin.

Die MDK-Qualitätsprüfungen offenbaren ein sehr unterschiedliches Qualitätsbild in der Pflegelandschaft. Zwar treffen die MDK - insbesondere bei ihren Stichprobenprüfungen - auf viele Einrichtungen, die gute Pflege leisten. Es treten aber auch erhebliche Qualitätsdefizite zu Tage. "Mängel bei der Umsetzung des Pflegeprozesses einschließlich der -dokumentation stehen dabei an der Spitze", so Pick. Ebenfalls stellen die MDK Defizite beim Pflegekonzept, beim Führen des Dienstplanes und bei der Personaleinsatzplanung fest. Pflegebedürftige leiden vor allem unter Defiziten bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, einer nicht fachgerechten Dekubitusprophylaxe sowie einer unzureichenden Versorgung bei Inkontinenz.

"In diesen Punkten besteht - auch über die einzelnen Einrichtungen hinaus - noch weiterer Handlungsbedarf", sagte Pick. Der MDK vertritt einen beratungsorientierten Prüfansatz. Er sieht sich dabei als Begleiter der Pflegeeinrichtungen im Prozess der Qualitätsentwicklung. Auf der Basis seiner Analysen gibt der MDK Empfehlungen zu qualitätssichernden Maßnahmen. Mit dem Prüfbericht als Ergebnis der Prüfungen unterstützen die MDK insgesamt das interne Qualitätsmanagement der Einrichtungen.

Mit dem PQsG ist ab Januar 2002 ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem in Kraft getreten. Deren Basis ist die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen ein umfassendes internes Quali-tätsmanagement zu betreiben. Darüber hinaus sollen die Pflegeeinrichtungen die Qualität ihrer Leistungen durch Leistungs- und Qualitätsnachweise belegen. Durch Scheitern der Pflege-Prüfverordnung im September 2002, mit der die praktische Umsetzung des PQsG geregelt werden sollte, kann diese Anforderung derzeit nicht umgesetzt werden. "Die bewährten und effektiven Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste werden damit umso wichtiger", erklärte Pick.

Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Von 1997 bis 2002 haben die MDK bundesweit circa 15.500 Qualitäts-prüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt - mit jährlich stei-gender Tendenz. MDK-Qualitätsprüfungen fanden damit in circa 40 Prozent aller ambulanten Pflegedienste und in 75 Prozent aller stationären Pflegeheime statt.

In der rechten Spalte können Sie die Pressemitteilung als PDF-Datei downloaden.


 

» weiterlesen

» Pressemitteilung als PDF-Datei (0,01 MB)