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Medizinischer Dienst hält Pflege-Qualitätssicherungsgesetz für erforderlich

Essen, 02. November 2000

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) begrüßt die gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten Regelungen zur Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung im Pflege-Qualitätssicherungsgesetz. "Aus Sicht der Medizinischen Dienste ist die Intensivierung der Qualitätssicherung zum Schutz der Pflegebedürftigen und zur Verbesserung der Ver-sorgungssituation dringend geboten. Mit der Vorlage der Bundesregierung kommen wir diesen Zielen einen bedeutenden Schritt näher", erklärte Gert Nachtigal, Vorstandsvorsitzender des MDS, anlässlich der Konferenz der Selbstverwalter der Medizinischen Dienste in Heidelberg.

In Übereinstimmung mit der Bundesregierung, den Pflegekassen und den Leistungserbringern sehen die Medizinischen Dienste die Qualitätssicherung als ureigenste Aufgabe der Einrich-tungen. Die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen zur internen Qualitätssicherung müsse im Mittelpunkt aller Qualitätssicherungsaktivitäten stehen. "Parallel dazu sind weiterhin externe Qualitätsprüfungen durch den MDK und die Heimaufsicht erforderlich. Diese Prüfungen sind angemeldet wie unangemeldet und bei Bedarf auch in der Nacht zu ermöglichen.", betonte Nachtigal. Insofern sei die Ausgestaltung der Zutrittsrechte des MDK im Regierungsentwurf zu begrüßen. Aufgrund ihres fachlichen Know-hows und ihrer Erfahrungen aus mehr als 4.000 bundesweit durchgeführten Qualitätsprüfungen seien die Medizinischen Dienste in besonderem Maße qualifiziert, die Qualitätsprüfungen durchzuführen.

Nachtigal appellierte an den Gesetzgeber, das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz auf der Linie des Regierungsentwurfs zu verabschieden. Von der Entschlossenheit des Gesetzgebers werde es abhängen, zukünftig eine umfassende Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung in der Pflege zu gewährleisten.