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MDS: Kriterien für die Veröffentlichung der MDK-Qualitätsergebnisse jetzt zeitgerecht erarbeiten

Berlin/Essen, 07. Mai 2008

Nachdem die Pflegereform Bundestag und Bundesrat passiert hat, komme es jetzt darauf an, die Regelungen zur Qualitätssicherung und zur Veröffentlichung der MDK-Prüfergebnisse rasch umzusetzen. Das sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, auf der Veranstaltung "Entbürokratisierung – Ein Märchen wird wahr?" der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege am 7. Mai in Berlin. „Bis zum 30. September soll der Spitzenverband Bund gemeinsam mit den Leistungserbringern die Kriterien vereinbaren, nach denen künftig die Ergebnisse aus den MDK-Qualitätsberichten veröffentlicht werden sollen. Das ist ein enges Zeitkorsett. Ich appelliere deshalb an die Leistungserbringerverbände, dass wir diesen gesetzlichen Auftrag zügig umsetzen.“

"Die MDK-Prüfungen sind eine geeignete Grundlage, um Verbraucher über die Qualität der Leistungen in Pflegeeinrichtungen zu informieren", so Pick. Die Stärke der MDK-Prüfung liege gerade darin, dass die Versorgungsqualität bei den Pflegebedürftigen direkt, also durch körperliche Untersuchung und durch Analyse der Pflegesituation, erhoben werde. Grundlage der MDK-Prüfungen ist ein laufend weiter entwickeltes Prüfkonzept. Es basiert auf Grundsätzen und Maßstäben, die zwischen den Selbstverwaltungspartnern vereinbart wurden und ist für alle Beteiligten transparent.

Pick appellierte an die Leistungserbringerverbände, die Schlachten des Gesetzgebungsver-fahrens nicht fortzusetzen und die im Gesetz vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten zu nutzen. Der häufige Hinweis auf die vorgebliche Überlegenheit der eigenen Zertifizierungs-verfahren helfe nicht weiter. Denn der Gesetzgeber und die Öffentlichkeit verlange eine Fremdbewertung und nicht eine Eigenbewertung der Einrichtungen.

Auch das von den Hamburger Leistungserbringerverbänden in Auftrag gegebene iap-Gutachten sei nicht geeignet, die MDK-Qualitätsprüfung in Frage zu stellen. Das Gutachten stelle überzogene und nicht praxisgerechte Anforderungen an Pflegequalität und Qualitätsprüfungen. Auch zeige es, dass es für die von den Leistungserbringerverbänden zentral geforderte Messung der Lebensqualität keine akzeptierten Instrumente gebe.

„Die Qualität der Pflege muss im Mittelpunkt der Veröffentlichung stehen“, forderte Pick. „Neben den MDK-Ergebnissen sind auch die Ergebnisse anerkannter Prüfverfahren zu veröffentlichen.“ Ergänzend könnten auch Erhebungen zur Zufriedenheit und zur Lebensqualität veröffentlicht werden. „Dabei muss aber immer eindeutig identifizierbar bleiben, was eine externe Bewertung ist und was die Einrichtungen selbst erhoben haben oder was in ihrem Auftrag erhoben worden ist“, unterstrich Pick.

Ihre Ansprechpartnerin

MDS
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Fachgebietsleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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