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Vier Jahre nach dem "Nikolaus-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts: GKV-Leistungen bei minimaler Evidenz?

Dortmund, 07. Oktober 2009

Das Evidenzniveau „Indizien“ ist ausreichend in lebensbedrohlichen medizinischen Situationen, wenn keine anerkannten Behandlungsoptionen zur Verfügung stehen. Mit dieser Bewertung hat das Bundesverfassungsgericht den Leistungsanspruch von Schwerstkranken in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2005 über die Regelleistungen der GKV hinaus erweitert.

Das Bundessozialgericht hat diese Rechtsprechung präzisiert und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat seine Begutachtung im Bereich Arzneimittel und Methoden umgestellt. Seither wurden viele Erfahrungen gemacht, haben sich Fragen gestellt und wurden neue Aufgaben gelöst. Vier Jahre nach dem Beschluss soll ein erstes Resümee gezogen werden.

Hierbei interessieren uns die konkreten rechtlichen Auswirkungen - auch im Hinblick darauf, ob diese Rechtssprechung die ethischen Probleme in Grenzsituationen lösen kann. Im Mittelpunkt sollen die Erfahrungen der Medizinischen Dienste stehen. Hier soll der Austausch zeigen, ob und wenn, welche Probleme entstanden sind. Diskutieren möchten wir zudem, wie detailliert die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses die Versorgung regeln können und ob biometrische Evidenzstandards weiterhin erforderlich sind.

Zu diesem Diskussionsforum laden die SEG 6 „Arzneimittelversorgung“ beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe und die SEG 7 „Methoden- und Produktbewertung“ beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen alle Interessierten ein. Das Diskussionsforum richtet sich insbesondere an Entscheidungsträger der Krankenkassen, ärztlicher Organisationen und der pharmazeutischen Industrie sowie an Patienten und Patientenvertreter.

Abstracts und Folien zur Veranstaltung

  • Rechtsprechung des BSG nach dem "Nikolaus-Beschluss" - Dr. Ernst Hauck, Bundessozialgericht (0,04 MB)

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  • Umsetzung der Rechtsprechung im MDK - Dr. Christoph Kreck, MDS (0,22 MB)

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  • Probleme bei der Umsetzung - Dr. Lilli Grell, MDK Westfalen-Lippe (0,09 MB)

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  • Löst die Rechtsprechung die ethischen Probleme? - Dr. Dr. Elmar Nass, Bischöfliches Generalvikariat Aachen (0,01 MB)

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  • Was will und kann der Gemeinsame Bundesausschuss regeln? - Dr. Diedrich Bühler, GKV-Spitzenverband (0,01 MB)

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  • Was will und kann der Gemeinsame Bundesausschuss regeln? - Dr. Diedrich Bühler, GKV-Spitzenverband - Folien (0,29 MB)

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  • Brauchen wir die Biometrie bei Notständen? - Str. Stefan Lange, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (0,01 MB)

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  • Brauchen wir die Biometrie bei Notständen? - Dr. Stefan Lange, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - Folien (0,48 MB)

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Pressemitteilung zur Veranstaltung

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Programm zur Veranstaltung

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