http://www.mds-ev.de/Pflegebegutachtung_Demenz.htm
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz traten für Demenzkranke zum 1. Juli 2008 wichtige Neuerungen in Kraft: Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (PEA) haben nun Anspruch auf finanzielle Unterstützung – und zwar auch dann, wenn der verrichtungsbezogene Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I liegt. Sie erhalten künftig pro Monat einen Grund-Betreuungsbetrag von 100 Euro oder einen erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro.
Mit den neuen Leistungen sollen insbesondere die Pflegenden entlastet werden und die Versicherten selbst sollen von aktivierenden und qualitätsgesicherten Beratungsangeboten profitieren. Sie werden deshalb nicht als Geldleistungen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebote nutzen und diese mit der Pflegekasse abrechnen.
Auch die Bewohner von Pflegeheimen, die an einer demenziellen Erkrankung leiden, werden ein Mehr an Leistungen erhalten: Für je 25 Demenzkranke soll es künftig speziell geschulte Betreuungskräfte geben – zusätzlich zum bereits vorhandenen Pflegepersonal. Voraussetzung ist allerdings, dass tatsächlich zusätzliches Personal eingestellt wird und dass die Pflegeeinrichtungen explizit auf diese Betreuungsangebote hinweisen.
MDK empfiehlt zusätzliche Leistung
Vom 1. Juli 2008 an soll der MDK in seinem Gutachten die Höhe der Leistung empfehlen. Wie das Begutachtungsverfahren aussieht, regelt die "Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs" in der Fassung vom 10. Juni 2008.
Kriterienkatalog definiert Betreuungsbedarf
Ein Kriterienkatalog mit insgesamt 13 Einzelaspekten soll Aufschluss darüber geben, ob ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ vorliegt:
Wer erhält die Leistung?
Um Anspruch auf den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro zu haben – dazu muss eine "erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz" vorliegen –, müssen zwei Aspekte aus unterschiedlichen Bereichen mit "ja" beantwortet werden. Mindestens einmal muss ein Kriterium aus den Bereichen 1 bis 9 erfüllt sein.
Den erhöhten Betreuungsbetrag in Höhe von 200 Euro erhält ein Antragsteller, wenn zusätzlich zu den genannten Kriterien bei mindestens einem weiteren Kriterium aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 ein „Ja“ angegeben wird. Diese Kriterien erfassen die Bereiche, die für die Betroffenen besonders belastend sind.
Ihr Ansprechpartner
Uwe Brucker
Fachgebietsleiter
Pflegerische Versorgung
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Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs
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Umsetzungsemp-fehlungen zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs
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Pressemitteilung vom 1. Juli 2008
Verbesserte Leistungen für Demenzkranke - PEA-Begutachtungs-Richtlinie tritt zum 1. Juli in Kraft
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Die Richtlinien über zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen finden Sie auf der Internetseite des
» GKV-Spitzenverbandes