http://www.mds-ev.de/Pflegequalitaet_Rechtsgrundlagen.htm
Die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen finden auf der Grundlage von Regeln statt. Den Rahmen definiert der Gesetzgeber, insbesondere im Sozialgesetzbuch XI. Darüber hinaus werden in Qualitätsvereinbarungen (Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität nach § 113 SGB XI) von der Selbstverwaltung Qualitätsanforderungen für die Pflegeeinrichtungen definiert. Konkretisiert werden diese Rahmenbedingungen durch Richtlinien, Verträge, den aktuellen Stand des Wissens sowie die MDK-Anleitung.
Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Grundlage für die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen.
In Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) werden die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Qulitätsprüfung festgelegt. Hier ist verpflichtend festgeschrieben, dass die Erhebungsbogen und die MDK-Anleitungen angewendet werden müssen. Außerdem werden die Schritte des Prüfungsprozesses beschrieben, die Anforderungen an die Kooperation mit der Heimaufsicht konkretisiert und Vorgaben für die Anzahl der Versicherten gemacht, die in die Prüfungen einbezogen werden sollen.
Die Erhebungbogen sind die konkreten Prüfinstrumente, mit denen die Qualität erhoben wird - und zwar gesondert für ambulante Pflegedienste und Pflegeheime. Der Erhebungsbogen gliedert sich in zwei Teile: Der erste Teil ist für die Prüfung der Pflegeeinrichtung vorgesehen. Im zweiten Teil geht es um die Prüfung beim Versicherten.
Mit der MDK-Anleitung werden die Konkretisierungen vorgenommen, die eine einheitliche Umsetzung der Prüfungen sicherstellen. Sie enthalten auf der Grundlage der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen die Mindestanforderungen, die von den Prüfeinrichtungen erfüllt werden müssen. Gleichzeitig beinhalten sie Ausfüllhilfen für die Prüfer des MDK und enthalten Hinweise zu weiterführender Literatur.
In Transparenzvereinbarungen haben die Vereinbarungspartner die Details für die seit 2009 vorgesehene Veröffentlichung der Prüfergebnisse festgelegt. U. a. geht es um die Fragen: Welche Kriterien sollen geprüft und bewertet werden? Wie soll bewertet werden? Wie werden de Ergebnisse veröffentlicht? Die Transparenzkriterien bilden eine Teilmenge des gesamten Prüfkataloges des MDK.
Diese Prüfgrundlagen sind in den Broschüren "Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege" und "Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege" zusammengefasst. Sie können sie in der rechten Spalte downloaden.
Ihr Ansprechpartner
Jürgen Brüggemann
Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege
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Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege
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Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfung in der stationären Pflege
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