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ineinander gehakte Puzzleteile mit dem Logo und Schriftzug MDS

Selbstverwaltung

Als eingetragener Verein hat der MDS eine Mitgliederversammlung und einen Verwaltungsrat. Beide Gremien sind Selbstverwaltungsgremien, d.h. sie sind mit ehrenamtlich tätigen Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten besetzt.

Die Geschäfte des Vereins führt hauptamtlich die Geschäftsführung. Als Vorstand im Sinne des  § 26 BGB vertritt sie den MDS gerichtlich und außergerichtlich.  

Ihre Ansprechpartnerin

Caroline Jung
Fachgebietsleiterin
Selbstverwaltungs-
angelegenheiten

c.jung@mds-ev.com  

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Satzung des MDS

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