http://www.mds-ev.de/1611.htm
Essen, 22. Juni 2007
Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) begrüßt, dass in den Eckpunkten zur Pflegereform vorgesehen ist, die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen zu veröffentlichen. Zugleich widerspricht er der Darstellung des Bundesverbandes der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa), nach der eine Vereinbarung im Rahmen der Selbstverwaltung vom MDS angestrebt würde. "Die vom bpa verbreiteten Zitate sind eine beabsichtigte Falschdarstellung und den Referenten des Hauptstadtkongresses im Nachhinein in den Mund gelegt worden. Wir fordern seit langem, dass die MDK-Prüfergebnisse veröffentlicht werden – und zwar in einer für Laien aufbereiteten und verständlichen Form. Es kann nicht sein, dass wir uns von den Pflegeheimbetreibern und ihren Verbänden Kriterien und Inhalte der Prüfungen und der Veröffentlichungen vorschreiben lassen", sagte Pick.
Nachdem die Veröffentlichung der Prüfberichte von den Verbänden der Einrichtungsträger nun offenbar nicht mehr verhindert werden kann, sei dies als durchsichtiger Versuch zu werten, auf die Inhalte Einfluss zu nehmen. "Die Medizinischen Dienste wollen erreichen, dass pflegefachliche Laien die Qualität von Einrichtungen vergleichen können. Das ist aus unserer Sicht ein entscheidender Schritt zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz. Dazu müssen die Ergebnisse der MDK-Prüfungen aufbereitet werden", unterstrich Pick. "Selbstverständlich ist der MDK bereit, die Aufbereitung der Prüfergebnisse mit den Verbänden der Betroffenen und den Verbraucherschützern zu beraten. In diesen Prozess können auch die Einrichtungsverbände einbezogen werden. Die Entscheidungs-verantwortung für die Kriterien der Prüfung und der Veröffentlichung muss aber bei den Medizinischen Diensten und den Pflegekassen bleiben." Anderenfalls entstehe eine Situation, als wollte die Waschmittelindustrie den Warentestern vorschreiben, an welchen Kriterien die Qualität ihrer Produkte zu messen sei. "Das kann nicht das Ziel von Verbraucherschutz sein", betonte Pick.
Auch der bereits tags zuvor vom bpa verbreitete Vorschlag, die von den Krankenhäusern veröffentlichten Berichte zum Vorbild zu nehmen, sei nicht hilfreich. Eine solche Lösung auf freiwilliger Basis reiche nicht aus. "Wenn der bpa seine Forderung nach Transparenz wirklich ernst meinen würde, hätte er längst Qualitätsberichte auf freiwilliger Basis veröffentlichen können. Andere Einrichtungen praktizieren dies seit langem. In der Pflege ist die Qualitätsprüfung seit Einführung der Pflegeversicherung Routine. Die wichtigste Institution in diesem Feld ist – neben der Heimaufsicht – der MDK. Eine Veröffentlichung auf der Basis der MDK-Prüfberichte garantiert, dass hier unabhängige Informationen an die Öffentlichkeit gelangen", sagte Pick.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung prüfen im Auftrag der Pflegekassen die Qualität der Leistungen in stationären Ein-richtungen und ambulanten Pflegediensten. Bundesweit haben die MDK im vergangenen Jahr im Auftrag der Pflegekassen knapp 4.100 Qualitätsprüfungen durchgeführt, davon etwa 60 Prozent im stationären Bereich.
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