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Medizinischer Dienst: 1.532 Pflegeantragsteller im Ausland begutachtet

Essen, 12. August 2004

Wer als Versicherter im europäischen Ausland lebt und pflegebedürftig ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung. In 28 Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) können Versicherte Geldleistungen beziehen. Die Begutachtung im Ausland übernehmen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK).

Im Jahr 2003 prüften die MDK bei 1.532 Antragstellern im Ausland nach den gleichen Kriterien wie im Inland den individuellen Hilfebedarf jedes Einzelnen. Das geht aus einer Statistik des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (MDS) hervor. Dass Spanien bei vielen als Altersruhesitz beliebt ist, spiegelt sich auch in der Zahl der Pflegebedürftigen wider. Rund 40 Prozent der Personen, die der MDK begutachtet hat, lebt in Spanien. Es folgen mit Abstand Österreich, Griechenland, Frankreich und Italien.

Im Vergleich zum Jahr 2002 nahmen die Pflegebegutachtungen im EWR-Ausland 2003 um 15 Prozent zu. Während in Griechenland eine deutliche Zunahme zu verzeichnen ist, fielen die Begutachtungen in Frankreich und Italien geringer aus.


In der rechten Spalte können Sie den Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2001/2002 als PDF-Datei downloaden.

 

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» Pflegebericht 2001/2002 als PDF-Datei (0,32 MB)