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Hilfsmittel

Hilfsmittel

Gehstützen, Hörgeräte und Prothesen, orthopädische Schuhe, Rollstühle und sogar Blindenführhunde – all das sind Hilfsmittel, die gesetzlich Versicherte als Leistung ihrer Krankenkasse erhalten, wenn auch nicht unbegrenzt. Hilfsmittel sind also technische Hilfen für behinderte, kranke oder pflegebedürftige Menschen. Sie sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Seit Einführung der Pflegeversicherung haben die Versicherten auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel – z.B. Inkontinenzprodukte, Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte – sowie auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und dienen der Abwendung von Pflegebedürftigkeit oder sollen diese mildern.


Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis

Die Kranken- bzw. Pflegekassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel bis zu jeweils festgelegten Grenzen bei Vertragspreisen oder den Festbetrag. Wenn ein Hilfsmittel an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden muss – zum Beispiel bei Prothesen – kommt dafür auch die Krankenkasse auf. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Hilfsmittel von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin verordnet wird und im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt ist.

Haben Sie Fragen zur Erstattungsfähigkeit eines Hilfsmittels oder Pflegehilfsmittels? Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse oder suchen Sie im Hilfsmittelverzeichnis-Online.



MDS prüft, ob ein Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet wird

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln und das Angebot wächst. Die gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten für Hilfsmittel und Pflegemittel dann übernehmen, wenn ein Produkt im Hilfsmittel- oder Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet ist.

Doch nicht jedes Produkt oder jede Produktvariation erfüllt die Voraussetzungen (§ 139 SGB V), um in das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen zu werden. Deshalb prüft der MDS im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Auf der Grundlage dieser Prüfung entscheidet der GKV-Spitzenverband, ob ein Produkt in das Hilfsmittel- bzw. Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen wird.

Als Basis für das Hilfsmittelverzeichnis hat der MDS ein Hilfsmittel-Informationssystem aufgebaut. Es dient einerseits als eigene Informationsquelle und wird darüber hinaus verschiedenen Nutzergruppen in unterschiedlicher programmtechnischer Aufbereitung zur Verfügung gestellt.



Auf die Qualität kommt es an

Der MDS berät außerdem den GKV-Spitzenverband und die Kassenverbände auf Bundesebene in allen Fragen zu Hilfsmitteln und Hilfsmittelversorgungen. Dabei geht es besonders um die Qualität der Produkte. Weitere wichtige Fragen sind: Welche Dienstleistungen müssen Leistungserbringer außer dem Vertrieb des Produktes erbringen? Können Hilfsmittel wieder eingesetzt werden und welche Anforderungen sind an die Wiederverwendung zu stellen? Außerdem berät der MDS zum Umgang mit neuartigen Hilfsmitteln, zu speziellen Versorgungssituationen, zu konkreten Produkten bei Ausschreibungen oder Vertragsgestaltungen oder zur fachlichen Qualifikation von Leistungserbringern.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir eine individuelle Beratung zur Qualität bzw. zu Qualitätsvergleichen von Einzelprodukten aus rechtlichen Gründen nicht durchführen können.

 

Ihr Ansprechpartner

Ingo Doneth
Fachgebietsleiter Hilfsmittel

i.doneth@mds-ev.com

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Die Richtlinien über die Verordnung von Hilfsmitteln

finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

» zur Internetseite des G-BA

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln (Dez. 2007)

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Abgrenzungs-katalog zur Hilfs-mittelversorgung in stationären Pflege-einrichtungen

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» als PDF-Datei (0,09 MB)