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http://www.mds-ev.de/Innovation_Ausschlusskriterien.htm


Pipette über einer Petrischale

Ausschlusskriterien

Innovative Verfahren, Strukturen oder Prozesse, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien aufweisen, sind von einer Innovationsbegleitung durch die GKV grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Arzneimittel (aufgrund der Besonderheiten des Leistungsbereichs)
  • Verfahren, bei denen erhebliche rechtliche oder ethische Bedenken seitens der GKV bestehen
  • Verfahren, die sich noch im tier- oder laborexperimentellen Stadium befinden


Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Joan Panke
Fachgebietsleiterin Ambulante Versorgung

j.panke@mds-ev.com

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Infoblatt "Innovations-management der GKV"

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