http://www.mds-ev.de/Pflegequalitaet.htm
Etwa 2,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. Ein Drittel, etwa 700.000 Menschen, lebt in Pflegeheimen. Etwa 1,45 Millionen Pflegebedürftige erhalten ambulante Pflegeleistungen und werden zu Hause gepflegt. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflege, die dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entspricht und die ihnen hilft, trotz ihrer Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen – auf die Qualität der Pflege kommt es also besonders an!
Das Pflege-Versicherungsgesetz verpflichtet ambulante Pflegedienste und Pflegeheime dazu, sich an Maßnahmen der internen Qualitätssicherung zu beteiligen (§ 72 Abs. 3 und § 112 Abs. 2 SGB XI - siehe rechte Spalte). Der Medizinische Dienst vor Ort prüft, ob die Qualitätsanforderungen tatsächlich eingehalten werden (§ 114 SGB XI - siehe rechte Spalte). Die Qualitätsprüfungen sollen dafür sorgen, dass den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt.
Der MDS berät den GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung bei Fragen zur Weiterentwicklung der Pflegequalität und des pflegerischen Versorgungssystems.
Ihr Ansprechpartner
Jürgen Brüggemann
Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege
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Ablaufskizze einer Prüfung
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Ausgewählte Vorschriften des SGB XI zu den Qualitätsprüfungen
im Internet
Pressemitteilung zur Veröffent-lichung des 2. Pflegequalitäts-berichtes
Qualität der Pflege muss weiter verbessert werden
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2. Pflege-Qualitätsbericht des MDS
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