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http://www.mds-ev.de/VV_IGeL.htm


Arzt mit Stethoskop untersucht eine Patientin

Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand

Unter dem Schlagwort "IGeL" (= individuelle Gesundheitsleistungen) bieten deutsche Arztpraxen ihren Patientinnen und Patienten Diagnose- und Behandlungsmethoden an, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören – wie etwa die "Bestimmung von Tumormarkern" oder die "Eigenblut-Therapie". Nehmen Patienten solche Leistungen in Anspruch, müssen sie diese aus eigener Tasche bezahlen.

Worauf Versicherte achten sollten

Egal, ob sich Patienten schließlich für oder gegen eine IGeL-Leistung entscheiden - eines ist wichtig: IGeL-Leistungen sind niemals dringend, und man sollte sich immer Zeit für die Entscheidung nehmen. Worauf Versicherte sonst noch achten sollten, wenn ihnen eine IGeL-Leistung angeboten wird, erläutert das Infoblatt "Individuelle Gesundheitsleistungen – Grundlegende Informationen".

  • IGeL - Grundlegende Informationen (0,52 MB)

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MDS bewertet Individuelle Gesundheitsleistungen

Der MDS bewertet im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen IGeL-Leistungen für medizinische Laien. Diese Bewertungen wurden nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin erstellt, sie geben also den aktuellen Wissensstand korrekt wieder und sind durch Quellen belegt.

  • Tumormarker-Bestimmung zur Krebsfrüherkennung (0,27 MB)

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  • Prostatakarzinom-Screening mittels PSA-Bestimmung  (0,90 MB)

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  • Früherkennung des Glaukoms ("Grüner Star") (0,28 MB)

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  • Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft: Toxoplasmose-Screening (0,24 MB)

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  • Ultraschalluntersuchung zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung (Krebs der Gebärmutter und der Eierstöcke)  (0,23 MB)

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  • Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft: Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen auf Wunsch der Schwangeren  (0,24 MB)

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Nutzen häufig zweifelhaft

Einige der IGeL-Leistungen sind medizinisch durchaus sinnvoll, gehören aber nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen, wie etwa spezielle Impfungen vor Fernreisen. Bei einer Vielzahl von IGeL-Leistungen ist der Nutzen jedoch zweifelhaft, oder es ist ungeklärt, ob der Nutzen die Risiken überwiegen kann. Auch nicht genügend erprobte Leistungen, deren Risiken bisher nicht oder nicht ausreichend untersucht worden sind, werden als IGeL-Leistungen angeboten. Dies trifft für alternative medizinische Verfahren genauso zu wie für vielfach angebotene so genannte "Vorsorgeleistungen".

Kassenleistung oder nicht? Wer entscheidet?

Ob eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden soll, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er ist mit Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und der Ärzte gleichberechtigt besetzt. Auch Vertreter der Patienten wirken im G-BA mit, haben aber kein Stimmrecht.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Stefanie Thomas
Bereich Evidenzbasierte Medizin

s.thomas@mds-ev.com

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Meldung  des MDS vom 14. März 2008

"Patientenbroschüre der Bundesärzte-kammer zu IGeL-Leistungen greift zu kurz"

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