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Zahnarzt untersucht ein Kind

Unabhängige zahnmedizinische Beratung hilft Versicherten und Krankenkassen

Zahnmedizinische Erkrankungen wie Karies und Parodontitis sind für die Betroffenen unangenehm und führen häufig zu kostenträchtigen Behandlungen. Das muss nicht sein: Vorbeugemaßnahmen (Prophylaxe) tragen dazu bei, Erkrankungen zu verhindern oder so lange wie möglich hinaus zu zögern. Hierzu gehören auch bereits relativ einfache Maßnahmen wie das Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpaste. Oder im Fall der Parodontitis – der Zahnfleischentzündung und des Abbaus des Zahnhalteapparats – der Verzicht auf das Rauchen.

Doch auch bei bester Prophylaxe kann eine zahnärztliche Behandlung notwendig werden. Versicherte haben Anspruch auf Maßnahmen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Auch die kieferorthopädische Versorgung – die Beseitigung von Kieferfehlentwicklungen und Zahnfehlstellungen – bei medizinisch begründeten Indikationen sowie die Versorgung mit Zahnersatz gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Der MDS unterstützt und berät den GKV-Spitzenverband in allen zahnmedizinisch-sozialmedizinischen Fragen. Außerdem koordiniert der MDS die Arbeit der zahnmedizinischen Gutachter, die für die Medizinischen Dienste in den Bundesländern tätig sind.

Unsere wichtigsten Handlungsfelder sind:

  • die Beratung des GKV-Spitzenverbands in allen zahnmedizinischen Fragen
  • die Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss
  • die Weiterentwicklung der zahnmedizinischen Prophylaxe
  • die Weiterentwicklung der zahnmedizinischen Begutachtung durch den MDK
  • Veröffentlichungen zu den verschiedenen Arbeitsfeldern 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Harald Strippel
Fachgebietsleiter Zahnmedizinische Versorgung

h.strippel@mds-ev.com

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