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Zahnarzt untersucht ein Kind

Unterstützung der Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss in der Besetzung für die zahnärztliche Versorgung

Der MDS berät den GKV-Spitzenverband bei dessen Tätigkeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Der G-BA legt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte fest. Die Richtlinien geben an, welche Leistungen der medizinischen Versorgung und Prävention von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Zum Beispiel unterstützte der MDS die gesetzlich vorgeschriebene Einführung der befundorientierten Festzuschüsse zum Zahnersatz. Dabei stand das Bestreben des GKV-Spitzenverbandes im Vordergrund, die Zuzahlungen für die Patienten möglichst gering zu halten. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den Versicherten auch zukünftig einen umfassenden Versicherungsschutz.

Ein Beschluss des G-BA aus dem Jahr 2010 erweiterte den Anspruch der Versicherten auf festsitzenden Zahnersatz. Der G-BA hob eine frühere Regelung auf. Nach dieser war eine Brücke nur dann Regelversorgung, wenn im Gegenkiefer kein herausnehmbarer Zahnersatz vorlag. Diese Einschränkung gilt nun nicht mehr, so dass mehr Versicherte von einer Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz als Regelversorgung profitieren. Brücken werden in diesen Fällen nicht mehr vollständig nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet. Der G-BA stützte sich bei seinem Beschluss auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die der MDS bestätigte.

Ebenfalls beteiligt war der MDS bei der Konzeption der Qualitätsmanagement-Richtlinie für Zahnarztpraxen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Harald Strippel
Fachgebietsleiter Zahnmedizinische Versorgung

h.strippel@mds-ev.com

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Die Qualitäts-management-Richtlinie Zahnärzte

finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses

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